Gehälter zusammenrechnung bei Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kcubeor
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#1

12.11.2019, 11:52

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Der Schuldner ist verheiratet, hat 2 Kleinkinder und verfügt über ein Nettoeinkommen von 1.600,00 €. Er bekommt Urlaubs- und Weihnachtsgeld, welches er in der eV nicht beziffert hat. Seine Ehefrau verfügt über ein Nettoeinkommen von 900,00 €. Ist es möglich, bei der Gehaltspfändung beide Gehälter zusammenzurechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Anahid
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#2

12.11.2019, 12:14

Nein. Die Ehefrau ist nicht Euer Schuldner. Du kannst nicht das Gehalt verschiedener Personen zusammenrechnen lassen. Nur dann, wenn der Schuldner z.B. bei zwei Arbeitsstellen arbeitet kommt eine Zusammenrechnung der Einkünfte in Betracht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
kcubeor
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#3

12.11.2019, 12:18

Danke für Deine Antwort. Ja, ich hatte es schon befürchtet...
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sh161
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#4

12.11.2019, 12:43

Zusammenrechnen nicht, aber du kannst vollständige oder teilweise Nichtberücksichtigung der Ehefrau beantragen. Bei 900€ netto kann sie sehr wahrscheinlich vollständig unberücksichtigt bleiben (das hängt - wie ich gerade lernen musste - sehr vom jeweiligen Gericht und dem zuständigen Rechtspfleger ab).
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#5

12.11.2019, 14:06

sh161 hat geschrieben:
12.11.2019, 12:43
Zusammenrechnen nicht, aber du kannst vollständige oder teilweise Nichtberücksichtigung der Ehefrau beantragen. Bei 900€ netto kann sie sehr wahrscheinlich vollständig unberücksichtigt bleiben (das hängt - wie ich gerade lernen musste - sehr vom jeweiligen Gericht und dem zuständigen Rechtspfleger ab).
Naja....was soll das in vorliegendem Fall bringen? Selbst wenn die Ehefrau unberücksichtigt bleibt, hab ich immer noch 2 Unterhaltsberechtigte, nämlich die Kinder und da ergibt sich immer noch kein pfändbares Einkommen. :kopfkratz
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#6

12.11.2019, 14:11

Aber bevor andere Gläubiger auf die Idee kommen, würde ich das beantragen. Ruf doch mal bei Gericht an, was die Ehefrau mindestens verdienen muss um vollständig unberücksichtigt zu bleiben. Das ist ja regional unterschiedlich. Wenn z.b. 600 € dafür ausreichen, würde ich noch eine Teil-Nicht-Berücksichtigung der Kinder beantragen, weil diese von der Ehefrau unterhalten werden können.

Ist es eine gewöhnliche Forderung oder gar eine Unterhaltsforderung?
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