Seite 1 von 1

Gehälter zusammenrechnung bei Pfändung

Verfasst: 12.11.2019, 11:52
von kcubeor
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Der Schuldner ist verheiratet, hat 2 Kleinkinder und verfügt über ein Nettoeinkommen von 1.600,00 €. Er bekommt Urlaubs- und Weihnachtsgeld, welches er in der eV nicht beziffert hat. Seine Ehefrau verfügt über ein Nettoeinkommen von 900,00 €. Ist es möglich, bei der Gehaltspfändung beide Gehälter zusammenzurechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Gehälter zusammenrechnung bei Pfändung

Verfasst: 12.11.2019, 12:14
von Anahid
Nein. Die Ehefrau ist nicht Euer Schuldner. Du kannst nicht das Gehalt verschiedener Personen zusammenrechnen lassen. Nur dann, wenn der Schuldner z.B. bei zwei Arbeitsstellen arbeitet kommt eine Zusammenrechnung der Einkünfte in Betracht.

Re: Gehälter zusammenrechnung bei Pfändung

Verfasst: 12.11.2019, 12:18
von kcubeor
Danke für Deine Antwort. Ja, ich hatte es schon befürchtet...

Re: Gehälter zusammenrechnung bei Pfändung

Verfasst: 12.11.2019, 12:43
von sh161
Zusammenrechnen nicht, aber du kannst vollständige oder teilweise Nichtberücksichtigung der Ehefrau beantragen. Bei 900€ netto kann sie sehr wahrscheinlich vollständig unberücksichtigt bleiben (das hängt - wie ich gerade lernen musste - sehr vom jeweiligen Gericht und dem zuständigen Rechtspfleger ab).

Re: Gehälter zusammenrechnung bei Pfändung

Verfasst: 12.11.2019, 14:06
von Anahid
sh161 hat geschrieben:
12.11.2019, 12:43
Zusammenrechnen nicht, aber du kannst vollständige oder teilweise Nichtberücksichtigung der Ehefrau beantragen. Bei 900€ netto kann sie sehr wahrscheinlich vollständig unberücksichtigt bleiben (das hängt - wie ich gerade lernen musste - sehr vom jeweiligen Gericht und dem zuständigen Rechtspfleger ab).
Naja....was soll das in vorliegendem Fall bringen? Selbst wenn die Ehefrau unberücksichtigt bleibt, hab ich immer noch 2 Unterhaltsberechtigte, nämlich die Kinder und da ergibt sich immer noch kein pfändbares Einkommen. :kopfkratz

Re: Gehälter zusammenrechnung bei Pfändung

Verfasst: 12.11.2019, 14:11
von Geniesserin
Aber bevor andere Gläubiger auf die Idee kommen, würde ich das beantragen. Ruf doch mal bei Gericht an, was die Ehefrau mindestens verdienen muss um vollständig unberücksichtigt zu bleiben. Das ist ja regional unterschiedlich. Wenn z.b. 600 € dafür ausreichen, würde ich noch eine Teil-Nicht-Berücksichtigung der Kinder beantragen, weil diese von der Ehefrau unterhalten werden können.

Ist es eine gewöhnliche Forderung oder gar eine Unterhaltsforderung?