Gebühr für ZVA
Verfasst: 12.11.2019, 08:08
Guten morgen, Zusammen,
ich weiß, diese Frage gab es bestimmt schon -zig Mal. Aber ich finde dennoch nichts Passendes .
Welche Gebühr steht mir denn nun wirklich zu, wenn ich einen ZVA mache und ankreuze: gütliche Erledigung (E), Abnahme der sofortigen Vermögensauskunft (G1) und Einholung von Drittauskünften (M1 + M2)?
Der Schuldner hat hier konkret Raten an den Gerichtsvollzieher gezahlt.
Kriege ich die 0,3-Gebühr für die gütliche Erledigung und auch noch die 0,3-Gebühr dafür, daß ich Antrag gestellt habe, die Drittauskünfte einzuholen?? Letzteres habe ich vor kurzem irgendwo gelesen? Oder steht mir nur 1 0,3-Gebühr zu nach dem zu vollstreckenden Betrag (also keine Deckelung)?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Viele Grüße.
Flora
ich weiß, diese Frage gab es bestimmt schon -zig Mal. Aber ich finde dennoch nichts Passendes .
Welche Gebühr steht mir denn nun wirklich zu, wenn ich einen ZVA mache und ankreuze: gütliche Erledigung (E), Abnahme der sofortigen Vermögensauskunft (G1) und Einholung von Drittauskünften (M1 + M2)?
Der Schuldner hat hier konkret Raten an den Gerichtsvollzieher gezahlt.
Kriege ich die 0,3-Gebühr für die gütliche Erledigung und auch noch die 0,3-Gebühr dafür, daß ich Antrag gestellt habe, die Drittauskünfte einzuholen?? Letzteres habe ich vor kurzem irgendwo gelesen? Oder steht mir nur 1 0,3-Gebühr zu nach dem zu vollstreckenden Betrag (also keine Deckelung)?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Viele Grüße.
Flora