PfüB aus 1 Teil-Vergleich + Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
ElifReFa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 01.08.2019, 10:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestelltin

#1

08.11.2019, 11:31

Hallo,

ich soll einen PfüB aus Lohnansprüchen beantragen, habe aber das Problem die Forderungen zusammenzufassen z. B.

1. Teilvergleich i. H.v. 1.450,00 €
Zinsen ab 20.02.2019 bis 19.08.2019 29,62 €

Gesamt: 1.479,62 €

2. Vergleich (Der Beklagte zahlt an den Kläger noch) 360,00 €
Zinsen ab 20.08.2019 bis 08.11.2019 1,56 €
abzgl. bereits gezahlter Kosten 60,00 €

Gesamt: 302,87 €

Darf ich die beiden zusammenfassen, oder muss ich zwei verschiedene PfüB-Aufträge erstellen? Bin grade echt am verzweifeln, weil ich auch kein Zwangsvollvollstreckungsprogramm habe, wo ich alle Forderungen einfach auflisten kann.
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#2

11.11.2019, 15:06

Das kommt - schon hinsichtlich der Kostenminderungspflicht - in einen Pfüb.
Dem fügst du dann ggf eine Forderungsaufstellung bei, aus der sich die Zinsberechnung und die bereits bezahlten Beträge ergeben.
Bild
ElifReFa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 01.08.2019, 10:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestelltin

#3

11.11.2019, 15:29

Ist das denn so richtig mit der Zinsberechnung? dass ich die erste Forderung dann bis zur zweiten Forderung verzinse und dann die zweite Forderung laufend?
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#4

11.11.2019, 18:16

Waren die laufenden Zinsen aus dem Teilvergleich denn zeitlich begrenzt? Wenn nein, entstehen sie doch weiter. :kopfkratz

Sind die Forderungen aus zwei Titeln?
ElifReFa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 01.08.2019, 10:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestelltin

#5

12.11.2019, 08:33

Also erst gab es den Titel von 1.450,00 € und danach kam eine erweiterung paar monate später mit 360,00 € aber halt zusätzlich zu den 1.450,00 €. Da steht im Titel nur der Beklagte zahlt an den Kläger "noch" 360,00 €. Es ist die selbe Angelegenheit, wo zwei Titel ergangen sind.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

12.11.2019, 12:16

Aber dennoch sind die Zinsen aus beiden Titeln fortlaufend zu berechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten