ZV für Feststellungsanträge?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muschel
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#1

08.11.2019, 09:17

Ich habe ein VU vorliegen, worin der Beklagte verurteilt wurde,

1. 460,00 € an den Kläger zu zahlen
2. es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, alle dem Kläger materiellen Schäden zu ersetzen.

Ich weiß nicht wie man den Feststellungsantrag vollstrecken kann. Hat das jemand von euch schon gemacht? Und kann das zusammen mit der ZV bzgl. der Zahlung vollstreckt werden?
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Adora Belle
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#2

08.11.2019, 09:22

Gar nicht. Was genau willst Du da vollstrecken? Eine Feststellung hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Sie dient nur dazu, den Anspruch dem Grunde nach festzuschreiben.
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Anahid
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#3

08.11.2019, 09:23

Ist m.E. nicht vollstreckbar. Denn Du müsstest ja die materiellen Schäden zunächst einmal beziffern. Die müssen dann aber dennoch gesondert eingeklagt werden.
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Muschel
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#4

08.11.2019, 10:35

Vielen Dank für eure Antworten. Sowas ähnliches habe ich mir schon gedacht. Dann soll unser Mdt. erstmal detailliert mitteilen, welche weiteren Schäden er hat und dann mal schauen ob der Schuldner vielleicht ohne weitere Klage die weiteren Schäden bezahlt.
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