ZV 3x abrechnen???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Leoma
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#1

06.11.2019, 10:24

Hallihalllo QQ

Ich bin Azubine im 2. Jahr und fange jetzt eben richtig mit Abrechnen an.. folgendes Problem:

1. ZV-Auftrag: 15.01.2019 (danach stellt sich raus Schuldner is verzogen)
2. ZV-Auftrag: 07.03.2019 (danach Schuldner erneut verzogen)
3. ZV-Auftrag: 27.03.2019

Ich weiß dafür fällt die Gebühr 3309 jeweils für ZV + VAK an. Nur.. das kann ich unmöglich 3x abrechnen oder?? Vor allem da es bei allen drei verschiedene GW sind.

Ich bin dankbar für jede Hilfe!
Leoma
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#2

06.11.2019, 10:44

Update: Gab noch einen ZV-Auftrag am 05.09.2019 der wohl diesmal erfolgreich war
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icerose
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#3

06.11.2019, 13:49

Leoma hat geschrieben:
06.11.2019, 10:24
Nur.. das kann ich unmöglich 3x abrechnen oder?
sehr richtig. Die Gebühren für den Kombiauftrag entstehen in diesem Fall nur einmal. Wobei ich die VAK auch nur dann abrechne, wenn das Verfahren dazu eingeleitet wurde.
Du kannst aber - erst recht wenn jetzt erst die ZV erfolgreich war - aus dem Wert für den zuletzt erteilten Auftrag abrechnen. Das sollte ja auch Bestandteil des Auftrags gewesen sein.

Siehe auch hier:
viewtopic.php?t=45996
Zuletzt geändert von icerose am 06.11.2019, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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#4

06.11.2019, 13:53

hier kannst du auch noch reinschauen:
viewtopic.php?t=69402
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#5

06.11.2019, 14:36

icerose hat geschrieben:
06.11.2019, 13:49
Leoma hat geschrieben:
06.11.2019, 10:24
Nur.. das kann ich unmöglich 3x abrechnen oder?
sehr richtig. Die Gebühren für den Kombiauftrag entstehen in diesem Fall nur einmal. Wobei ich die VAK auch nur dann abrechne, wenn das Verfahren dazu eingeleitet wurde.
Du kannst aber - erst recht wenn jetzt erst die ZV erfolgreich war - aus dem Wert für den zuletzt erteilten Auftrag abrechnen. Das sollte ja auch Bestandteil des Auftrags gewesen sein.

Siehe auch hier:
viewtopic.php?t=45996
Heißt das, es entsteht schon 3x 3309 aber nur einmal VAK oder an sich nur einmal ZV + VAK?
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#6

06.11.2019, 17:05

Wenn der Schuldner verzieht, löst der neue Auftrag an die neue Adresse keine neuen Gebühren aus. Also gibt es nur einmal Gebühren für den ZV-Auftrag und einmal für die Vermögensauskunft.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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