ZV aus Urteil
Verfasst: 05.11.2019, 15:49
Hallo zusammen,
ich bin leider in Sachen ZV überhaupt nicht fit, ich hoffe ihr könnt mir helfen, ist wahrscheinlich total einfach
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eine Urteils vorliegen. Unten auf dem Urteil ist vermerkt "Eine beglaubigte Abschrift des Urteils ist der Klägerseite am 31.01.2019 zugestellt worden". Wir haben die Gegenseite schon mit Fristsetzung aufgefordert die im Urteil gegannte Zahlung zu leisten. Dies ist nicht geschehen. Ich soll jetzt ZV Maßnahmen einleiten.
Die Voraussetzungen sind meines erachtens alle gegeben (Antrag, Titel, Klausel, Zustellung).
Was nun? Mache ich einen PfüB? Oder einen normalen Auftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle? Und wie kann ich unsere Anwaltskosten, die für das Aufforderungsschreiben angefallen sind, mit vollstrecken? Ich habe theoretisch die Bankdaten der Gegenseite vorliegen falls ich damit etwas anfangen kann.
ich bin leider in Sachen ZV überhaupt nicht fit, ich hoffe ihr könnt mir helfen, ist wahrscheinlich total einfach
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eine Urteils vorliegen. Unten auf dem Urteil ist vermerkt "Eine beglaubigte Abschrift des Urteils ist der Klägerseite am 31.01.2019 zugestellt worden". Wir haben die Gegenseite schon mit Fristsetzung aufgefordert die im Urteil gegannte Zahlung zu leisten. Dies ist nicht geschehen. Ich soll jetzt ZV Maßnahmen einleiten.
Die Voraussetzungen sind meines erachtens alle gegeben (Antrag, Titel, Klausel, Zustellung).
Was nun? Mache ich einen PfüB? Oder einen normalen Auftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle? Und wie kann ich unsere Anwaltskosten, die für das Aufforderungsschreiben angefallen sind, mit vollstrecken? Ich habe theoretisch die Bankdaten der Gegenseite vorliegen falls ich damit etwas anfangen kann.