Anfechtung Verkauf Wohnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

05.11.2019, 15:01

Hallo zusammen :wink1

Wir haben für den Mandanten eine Mietsache gemacht. Es ging um Mietrückstände aus den Monaten Juni 2018 bis Januar 2019, insgesamt 14.644 €. Es erging ein VU (15.3.2019), aus dem ich dann vollstreckt habe. Der Schuldner hatte eine Firma, die er zum 31.12.2018 abgemeledet hat.

Mir liegt jetzt die Vermögensauskunft vor. Er ist arbeitslos, die Ehefrau hat Einkomme i.H.v. ca. 3000 € Brutto, es gibt zwei volljährige Kinder, die angeblich kein eigenes Einkommen haben. Im Februar diesen Jahres, also 2 Monate nach Aufgabe des Geschäftes und kurz vor dem VU verkauft der Schuldner seine Wohnung an seine Tochter, die ja kein Einkommen hat angeblich.

Hat jemand eine Idee, was ich jetzt noch machen kann? Kann ich den Verkauf irgendwie anfechten? Oder sonst was machen? Die Sache stinkt zum Himmel.
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Anahid
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#2

05.11.2019, 16:06

Zum einen würde ich hier eine Strafanzeige § 288 StGB in Betracht ziehen und zum anderen würde ich davon ausgehen, dass hier § 2 AnfG analog Anwendung findet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

06.11.2019, 09:35

Danke Anahid, ich schreibe den Schuldner erst mal entsprechend an, vielleicht rührt er sich :thx
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