Boah, wenn ich das so lese, krieg ich zu viel. Das sind Sachen, die habe ich damals jeden Tag gemacht und jetzt weiß ich die Anworten auf die einfachsten Fragen nicht mehr.
Wenn ich nen Titel habe, Urteil oder Vollstreckungsbescheid, kann ich den ganzen Schmu entweder zum GV schicken, mit der Bitte, zu Vollstrecken (Abgabe EV) oder nen Pfüb beantragen. Ist das so richtig??
Drittschuldner (Bank) hat bereits vorrangige Forderung.
Jo, das bekomme ich so leicht nicht aus meinem Köpfchen
Den Pfüb kann ich doch nur beantragen, wenn ich die Bankdaten des Schuldners habe, ne?
Den Pfüb kann ich doch nur beantragen, wenn ich die Bankdaten des Schuldners habe, ne?
Zuletzt geändert von Minimaus am 08.09.2007, 18:20, insgesamt 1-mal geändert.
Ja, in der Ausbildung hieß es schon immer TITEL - KLAUSEL - ZUSTELLUNG!!!
Haste meinen Beitrag ganz gelesen oben? Hab noch was dazu geschrieben.
Haste meinen Beitrag ganz gelesen oben? Hab noch was dazu geschrieben.
Na den Pfüb kann man ja nur beantragen, wenn man die Bankdaten des Schuldners hat, ne?!