Drittschuldner (Bank) hat bereits vorrangige Forderung.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Minimaus

#11

08.09.2007, 17:57

Boah, wenn ich das so lese, krieg ich zu viel. Das sind Sachen, die habe ich damals jeden Tag gemacht und jetzt weiß ich die Anworten auf die einfachsten Fragen nicht mehr.

Wenn ich nen Titel habe, Urteil oder Vollstreckungsbescheid, kann ich den ganzen Schmu entweder zum GV schicken, mit der Bitte, zu Vollstrecken (Abgabe EV) oder nen Pfüb beantragen. Ist das so richtig?? :wirr
Kordu

#12

08.09.2007, 18:10

PfüB beantragt man beim Vollstreckungsgericht!
Minimaus

#13

08.09.2007, 18:15

ja, das weiß ich. ist der rest denn richtig?
Kordu

#15

08.09.2007, 18:16

Aber immer dran denken: Titel, Klausel, Zustellung
Minimaus

#16

08.09.2007, 18:19

Jo, das bekomme ich so leicht nicht aus meinem Köpfchen :-)

Den Pfüb kann ich doch nur beantragen, wenn ich die Bankdaten des Schuldners habe, ne?
Zuletzt geändert von Minimaus am 08.09.2007, 18:20, insgesamt 1-mal geändert.
Kordu

#17

08.09.2007, 18:20

Sehr gut! Da kann man mal sehen, wie das einem eingetrichtert wurde!
Minimaus

#18

08.09.2007, 18:21

Ja, in der Ausbildung hieß es schon immer TITEL - KLAUSEL - ZUSTELLUNG!!!

Haste meinen Beitrag ganz gelesen oben? Hab noch was dazu geschrieben.
Kordu

#19

08.09.2007, 18:23

Ich nix verstehen! Du mir erklären müssen, was Du meinen?
Minimaus

#20

08.09.2007, 18:25

Na den Pfüb kann man ja nur beantragen, wenn man die Bankdaten des Schuldners hat, ne?!
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