Drittschuldner (Bank) hat bereits vorrangige Forderung.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Julia27
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#1

08.09.2007, 16:56

Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Haben gg. Mdt. Kfb erwirkt. Die Forderung beträgt ca. EUR 2.000. (Es war ein Bekannter vom Chef, deshalb kein Vorschuss :twisted: )
Ich habe nunmehr einen PfÜb gemacht und habe die Drittschuldnererklärung (Bank) vorliegen, aus der hervorgeht, dass der Schuldner ca. EUR 6.000 Dispo und EUR 14.000 Kredit bei dieser Bank hat.

Und nu? Was mache ich jetzt? (Ich habe leider nicht so viele Erfahrungen), vielleicht könnt Ihr mir helfen.

DANKE
Minimaus

#2

08.09.2007, 16:58

Also hat die Bank den ersten Rang? Und ihr den zweiten? Ich glaub das heißt warten...

oder??
StineP

#3

08.09.2007, 17:39

Also entweder wartest du oder du probierst es mit Gehaltspfändung....
Kordu

#4

08.09.2007, 17:41

Ich habe nunmehr einen PfÜb gemacht und habe die Drittschuldnererklärung (Bank) vorliegen, aus der hervorgeht, dass der Schuldner ca. EUR 6.000 Dispo und EUR 14.000 Kredit bei dieser Bank hat.
Bei den Vorpfändungen würde ich auf jeden Fall was anderes noch versuchen (Gehalt pfänden oder so).
Minimaus

#5

08.09.2007, 17:44

Wie ist das eigentlich, wenn der erstranigige sein Geld bekommen hat und man selbst an erster Stelle steht? Bekommt man dann bescheid oder muss man einer erneute Drittschuldererklärung einholen?
Julia27
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#6

08.09.2007, 17:52

Ich weiß leider nicht wo er arbeitet.
Was ist eigentlich mit Mobiliarpfändung?
Bis er seine 20.000 EUR bei der Bank abbezahlt hat, vergehen bestimmt zehn Jahre...
Kordu

#7

08.09.2007, 17:53

Habt Ihr bislang noch gar nichts (außer dem PfüB gegenüber der Bank) gemacht?
Julia27
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#8

08.09.2007, 17:54

Nein Pfüb war die erste Vollstreckungsmaßnahme.
Kordu

#9

08.09.2007, 17:55

Habt Ihr schon beim Gericht angefragt, ob er schon die eV abgegeben hat?
Julia27
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#10

08.09.2007, 17:56

Nein, haben wir nicht.
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