Sicherheitsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Inara
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#1

30.10.2019, 14:16

Hallo Ihr Lieben,

heute ist nicht mein Tag. Ständig Sachen die ich noch nicht gemacht habe.

Wir haben für unseren Mandanten Berufung eingeglegt. Um die Vollstreckung des Urteils zu verhindern soll unser Mandant jetzt Sicherheitleistung machen.

Wie der Antrag ausgefüllt wird ist mir einigermaßen klar.

Jedoch weiss ich nicht wie ich die Sicherheitsleistung berechne.

Das Urteil lautet wie folgt, unser Mandant

wird verurteilt € 1200 nebst Zinsen von 9 % Punkten seit 17.12.18 sowie Verzugsschadenpauschale von € 40 sowie vorgerichtliche RA Gebühren von € 48,95 nebst Zinsen von 5 % Punkten seit 01.03.19 zu zahlen.

hat die Kosten zu tragen

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Unser Mandant kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sichereit in derselben Höhe leistet


Kann mir jemand helfen, wie ich den Betrag berechne?

Danke im Voraus.
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icerose
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#2

30.10.2019, 15:00

Zuerst berechnest du die Zinsen aus den beiden Beträgen, die zu verzinsen sind. Falls du kein Programm hast, dann geht mit dem Basiszinsrechner im Netz.
Dann rechnest du alle Beträge zusammen. Das sind 100 %. Da dann nochmal 10 % drauf - das ist der als Sicherheit zu leistende Betrag.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Inara
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#3

30.10.2019, 15:06

super, vielen lieben Dank, richtig toll erklärt.

also wäre das dann so:
1200,00
+ Zinsen 85,16
+ 40,00
+48,95
+ Zinsen 2,67
Summe 1.376,78 (das sind die 100 %)
+ 137,68 (die 10 %)
1514,46

sieht da so in Ordnung aus (ohne dass du das jetzt nachrechnen muss ;))
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#4

30.10.2019, 15:12

:daumen schaut gut aus. (ohne rechnen ;) )
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Inara
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#5

30.10.2019, 15:13

super, vielen lieben Dank für die rasche Hilfe! Noch einen angenehmen Tag.
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