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RSV und Kfb

Verfasst: 28.10.2019, 11:48
von naylu
Hallo

in einer Mietsache wurden dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten, dem Kläger, hat bereits die Gerichtskosten gezahlt und Kostendeckung erteilt.

Die Sache ist nun abgeschlossen und kann abgerechnet werden. Wir wissen, dass bei dem Beklagten nichts zu holen ist. Muss ich denn trotzdem einen Vollstreckungsversuch unternehmen oder kann ich der Rechtsschutzversicherung unsere Rechnung schicken?

Herzlichen Dank

Naylu :wink1

Re: RSV und Kfb

Verfasst: 28.10.2019, 11:49
von Anahid
Was hat denn die Abrechnung mit einem Vollstreckungsversuch zu tun? :kopfkratz

Re: RSV und Kfb

Verfasst: 28.10.2019, 11:51
von naylu
Es sind unsere Kosten - die aber eigentlich der Gegner tragen müsste. Hätte der Mandant keine RSV, würde wir ja versuchen, diese Kosten bei der Gegenseite zu vollstrecken.

Re: RSV und Kfb

Verfasst: 28.10.2019, 12:05
von skugga
Kostenschulder ist für Euch aber der Mandant, und für den zahlt die RSV Eure Kosten. Ich würde allenfalls bei der RSV anfragen, ob Ihr einen ZV-Versuch machen sollt - aber trotzdem erstmal die RSV um Ausgleich Eurer Kosten bitten.