RSV und Kfb
Verfasst: 28.10.2019, 11:48
Hallo
in einer Mietsache wurden dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten, dem Kläger, hat bereits die Gerichtskosten gezahlt und Kostendeckung erteilt.
Die Sache ist nun abgeschlossen und kann abgerechnet werden. Wir wissen, dass bei dem Beklagten nichts zu holen ist. Muss ich denn trotzdem einen Vollstreckungsversuch unternehmen oder kann ich der Rechtsschutzversicherung unsere Rechnung schicken?
Herzlichen Dank
Naylu
in einer Mietsache wurden dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten, dem Kläger, hat bereits die Gerichtskosten gezahlt und Kostendeckung erteilt.
Die Sache ist nun abgeschlossen und kann abgerechnet werden. Wir wissen, dass bei dem Beklagten nichts zu holen ist. Muss ich denn trotzdem einen Vollstreckungsversuch unternehmen oder kann ich der Rechtsschutzversicherung unsere Rechnung schicken?
Herzlichen Dank
Naylu