Lohnpfändung: Wer muss unterhaltsberechtigte Personen prüfen?
Verfasst: 28.10.2019, 11:02
Ich habe eine Lohnpfändung veranlasst. Die Schuldnerin hat keine Kinder.
Der Arbeitgeber teilte nun mit, dass sich kein pfändbarer Betrag ergibt. Die Schuldnerin verdient Netto über 1.500 €.
Nun wurde mir vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass es einen Ehemann gibt, der zu berücksichtigen ist. Obwohl nicht bekannt ist, ob dieser Arbeitet oder tatsächlich von der Schuldnerin unterhalten werden muss.
Ist dieses Vorgehen so richtig? Müsste nicht wenn überhaupt die Schuldnerin Einwendungen erheben und glaubhaft machen, dass ihr Mann unterhaltsberechtigt ist?
Das kann doch der Arbeitgeber nicht einfach selbst entscheiden ….
Der Arbeitgeber teilte nun mit, dass sich kein pfändbarer Betrag ergibt. Die Schuldnerin verdient Netto über 1.500 €.
Nun wurde mir vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass es einen Ehemann gibt, der zu berücksichtigen ist. Obwohl nicht bekannt ist, ob dieser Arbeitet oder tatsächlich von der Schuldnerin unterhalten werden muss.
Ist dieses Vorgehen so richtig? Müsste nicht wenn überhaupt die Schuldnerin Einwendungen erheben und glaubhaft machen, dass ihr Mann unterhaltsberechtigt ist?
Das kann doch der Arbeitgeber nicht einfach selbst entscheiden ….