Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muedmaus
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#1
25.10.2019, 09:16
Hallo zusammen!
Der Gerichtsvollzieher hat mir das Vermögensverzeichnis der Schuldnerin geschickt. Sie hat kein eigenes Einkommen, kein Arbeitslosengeld etc. 2 Kinder sind vorhanden und der Ehemann verdient laut Vermögensverzeichnis 2.500,- €.
Ihrer Aussage nach lebt sie vom Einkommen ihres Mannes.
Hat sie trotzdem einen Taschengeldanspruch, den ich pfänden kann? Wie hoch wäre denn die Pfändungsfreigrenze des Ehemannes?
Fragen über Fragen und das kurz vorm Wochenende.
Sorry!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
25.10.2019, 09:39
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Muedmaus
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#3
29.10.2019, 10:24
Vielen Dank! Mal sehen, ob ich das so hinbekomme.