Taschengeldanspruch Ehefrau?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Muedmaus
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 67
Registriert: 29.04.2015, 11:07
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

25.10.2019, 09:16

Hallo zusammen!
Der Gerichtsvollzieher hat mir das Vermögensverzeichnis der Schuldnerin geschickt. Sie hat kein eigenes Einkommen, kein Arbeitslosengeld etc. 2 Kinder sind vorhanden und der Ehemann verdient laut Vermögensverzeichnis 2.500,- €.
Ihrer Aussage nach lebt sie vom Einkommen ihres Mannes.

Hat sie trotzdem einen Taschengeldanspruch, den ich pfänden kann? Wie hoch wäre denn die Pfändungsfreigrenze des Ehemannes?

Fragen über Fragen und das kurz vorm Wochenende. :oops: Sorry!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

25.10.2019, 09:39

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Muedmaus
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 67
Registriert: 29.04.2015, 11:07
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

29.10.2019, 10:24

Vielen Dank! Mal sehen, ob ich das so hinbekomme. ;-)
Antworten