Pfüb erlassen, Gebühr im Nachhinein korrigieren?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ich
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#1

23.10.2019, 15:22

Hallo zusammen,

Folgender Fall:

ich muss eine Akte wg Räumungsklage+ ZV abrechnen. Dabei ist mir aufgefallen, dass unsere Gebühren im Räumungsauftrag aus einem falschen GW berechnet wurden. Unser Programm rechnet die Gebühren automatisch für die jeweiligen Aufträge in den Auftrag rein. Hier wurde beim Räumungsauftrag schlicht übersehen einen Hacken zu setzen um den GW per Hand einzugeben. Die Voreinstellung vom Programm wurde so gelassen mit dem Erfolg, dass unsere Gebühren aus der offenen Fo und nicht dem Jahreswert berechnet wurden. Es handelt sich hier um eine Differenz von ca 100€.

Aufgefallen ist das niemand. Ca 1 Monat später wurde ein Pfüb beantragt und hier als NF unsere Gebühren mit dem zu niedrigen GW u.a. geltend gemacht.

Kann nun unsere Gebühr für den Räumungsauftrag geändert werden, damit die Differenz im Pfüb auch berücksichtigt wird? Oder muss der Pfüb neu beantragt werden?
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Anahid
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#2

23.10.2019, 15:56

Du kannst einen PfÜB nicht abändern. Entweder nimmst Du den zurück und beantragst einen neuen oder Du besprichst mit dem Mandanten, wie Du hier vorgehen sollst, da der ja auch dadurch seinen Rang verliert. Die doppelten Kosten des PfÜB fallen natürlich Euch zur Last und genau darum würde ich vielleicht mal überlegen, einfach die Sache auf sich beruhen zu lassen. Shit happens.
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ich
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#3

23.10.2019, 16:12

Okay. Danke für die schnelle Hilfe/Antwort!
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