Zustellung Beschluss Herabsetzung Freibetrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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TipsyJersey
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#1

18.10.2019, 08:34

Hallo :wink1
Ich habe schon gesucht, allerdings nichts gefunden... Vielleicht stehe ich auch einfach nur auf dem Schlauch. Folgende Frage:

Ich habe einen Beschluss in Ausfertigung vorliegen, wonach der monatliche Freibetrag auf dem P-Konto des Schuldners bei der Drittschuldnerin herabgesetzt wurde.

Wie muss ich den Beschluss jetzt zustellen?
Ich hätte gedacht, per GVZ an DS und S.
Mache ich dann selbst beglaubigte Abschriften des Beschlusses? Ich habe ja nur eine Ausfertigung...
Oder macht die Abschriften der GVZ besser selbst?
Muss ich die Ausfertigung im Original an den GVZ senden, damit er die Zustellungsnachweise damit verbindet?
Muss das an den GVZ, der für den DS für Zustellungen zuständig ist oder kann der Auftrag an jeden beliebigen GVZ?

Oder ganz anders?

Der Zustellzeitpunkt dürfte meines Erachtens nicht relevant sein, da das Gericht im Beschluss geschrieben hat "... ab dem Monat Oktober 2019...". Also zählt die Herabsetzung für den ganzen Oktober, egal wann zugestellt wird, oder?

Vielen Dank schonmal im Voraus!
Feldhamster
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#2

18.10.2019, 13:10

Mein Gefühl sagt, dass eine Zustellung per GVZ nicht nötig ist. Die Pfändung besteht ja nach wie vor. Ich würde an deiner Stelle eine Kopie des Beschlusses dem Drittschuldner schicken mit der Bitte, den reduzierten Freibetrag zu beachten.
Anke O.
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#3

31.10.2019, 10:07

Eigentlich wird die Reduzierung des Pfändungsfreibetrages bereits zusammen mit dem Antrag auf Erlass des PfÜBs beantragt und in dem PfÜB dann festgestellt und vom Gericht aus an DS und S zugestellt. Bei mir hat das das Gericht einmal übersehen und auf Antrag im Nachgang durch Beschluss die Reduzierung festgestellt und den Beschluss an DS und S zugestellt.

Wenn Dir die Ausfertigung des Beschlusses vorliegt, musst Du diese auch an DS und S zustellen. Hier reicht es, wenn Du dem GV die Ausfertigung mit ausreichender Anzahl an Kopien übergibst. Beantrage dann, dass er die Kopien beglaubigen und an DS und S zustellen soll und Dir die mit den Zustellnachweisen verbundene Ausfertigung zurückreichen soll. Auf jeden Fall würde ich aber dem DS bereits vorab den Beschluss mit der Bitte um Beachtung zufaxen.

Was die Frage des Zustellzeitpunktes angeht, so gilt die Herabsetzung zwar bereits für Oktober, nur kann der DS nur berücksichtigen, was er auch weiß... Wenn der Schuldner bereits über das komplette Geld für Oktober verfügt hat, ist ja keines mehr da, was ausgezahlt werden könnte. Ich befürchte, im Oktober wirst Du leer ausgehen.
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