Zustellung Beschluss Herabsetzung Freibetrag
Verfasst: 18.10.2019, 08:34
Hallo
Ich habe schon gesucht, allerdings nichts gefunden... Vielleicht stehe ich auch einfach nur auf dem Schlauch. Folgende Frage:
Ich habe einen Beschluss in Ausfertigung vorliegen, wonach der monatliche Freibetrag auf dem P-Konto des Schuldners bei der Drittschuldnerin herabgesetzt wurde.
Wie muss ich den Beschluss jetzt zustellen?
Ich hätte gedacht, per GVZ an DS und S.
Mache ich dann selbst beglaubigte Abschriften des Beschlusses? Ich habe ja nur eine Ausfertigung...
Oder macht die Abschriften der GVZ besser selbst?
Muss ich die Ausfertigung im Original an den GVZ senden, damit er die Zustellungsnachweise damit verbindet?
Muss das an den GVZ, der für den DS für Zustellungen zuständig ist oder kann der Auftrag an jeden beliebigen GVZ?
Oder ganz anders?
Der Zustellzeitpunkt dürfte meines Erachtens nicht relevant sein, da das Gericht im Beschluss geschrieben hat "... ab dem Monat Oktober 2019...". Also zählt die Herabsetzung für den ganzen Oktober, egal wann zugestellt wird, oder?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Ich habe schon gesucht, allerdings nichts gefunden... Vielleicht stehe ich auch einfach nur auf dem Schlauch. Folgende Frage:
Ich habe einen Beschluss in Ausfertigung vorliegen, wonach der monatliche Freibetrag auf dem P-Konto des Schuldners bei der Drittschuldnerin herabgesetzt wurde.
Wie muss ich den Beschluss jetzt zustellen?
Ich hätte gedacht, per GVZ an DS und S.
Mache ich dann selbst beglaubigte Abschriften des Beschlusses? Ich habe ja nur eine Ausfertigung...
Oder macht die Abschriften der GVZ besser selbst?
Muss ich die Ausfertigung im Original an den GVZ senden, damit er die Zustellungsnachweise damit verbindet?
Muss das an den GVZ, der für den DS für Zustellungen zuständig ist oder kann der Auftrag an jeden beliebigen GVZ?
Oder ganz anders?
Der Zustellzeitpunkt dürfte meines Erachtens nicht relevant sein, da das Gericht im Beschluss geschrieben hat "... ab dem Monat Oktober 2019...". Also zählt die Herabsetzung für den ganzen Oktober, egal wann zugestellt wird, oder?
Vielen Dank schonmal im Voraus!