Hallo zusammen,
in einem Strafverfahren wurde unser Schuldner rechtskräftig verurteilt (Haft ohne Bewährung). Er ist jedoch aktuell noch für geraume Zeit gem. §§ 63, 63 StGB im Klinikum untergebracht und macht dort eine Arbeitstherapie mit einem spektakulären Stundenlohn von 1,40 €, wöchentlich arbeitet er 6 Stunden. Er bezieht ferner Erwerbsminderungsrente i.H.v. mtl. 840,00 €. Diese Angaben habe ich aus dem von ihm abgegebenen Vermögensverzeichnis. Ich soll versuchen zu pfänden, da der Schuldner ja derzeit keine großartigen Ausgaben hat und in seinem Fall ja auch die üblichen Pfändungsgrenzen nicht gelten. Hab jetzt überlegt, einen Pfüb mit DS Rentenversicherung zu machen. Aber wie lautet dann der Text? Geht das überhaupt? Allerdings steht in der Vermögensauskunft auch, dass der Schuldner seine Rentenauskünfte an seine Eltern abgetreten hat, da er deren Pkw geschrottet hat und für den Schaden aufkommen muss.
Danke schon mal.
Pfänden bei gem. §§ 64, 63 StGB Untergebrachtem
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Da die Abtretung vor der Pfändung datiert, geht sie vor. Also würde die Pfändung ins Leere laufen.anwaltsliebling hat geschrieben: ↑17.10.2019, 12:36Allerdings steht in der Vermögensauskunft auch, dass der Schuldner seine Rentenauskünfte an seine Eltern abgetreten hat, da er deren Pkw geschrottet hat und für den Schaden aufkommen muss.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja, da hast du Recht. Vorausgesetzt, es existiert ein Schriftstück. Sind ja doch die Eltern vom Schuldner. Aber so ein Schriftstück ist ja im Familienkreis schnell "gemacht".
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anwaltsliebling hat geschrieben: ↑17.10.2019, 15:47Aber so ein Schriftstück ist ja im Familienkreis schnell "gemacht".
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