Festsetzung ZV-Kosten für RSV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ickebins82
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#1

17.10.2019, 11:19

Hallo zusammen,

ich habe Post von der Rechtsschutz bekommen, dass diese ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen möchte. Hierfür soll ich die Titel, eine Zahlungsbestätigung und eine Erklärung übersenden, dass keine Bedenken gegen die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel bestehen.

Außerdem soll ich die von der RSV übernommen ZV-Kosten gegen die Gegenseite festsetzen lassen. Wie mache ich das? Einfach ganz normal KFB beantragen mit ZV-Kosten? Und macht das nicht Sinn, dass die RSV das selbst macht oder müssen wir das machen und direkt beantragen, dass der KFB auf die RSV ausgestellt wird? Oder wird er hinterher umgeschrieben? Fragen über Fragen :nachdenk

Vielen Dank im Voraus für Eure Ideen und Antworten
TipsyJersey
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#2

24.10.2019, 13:03

Die Vollstreckungskosten lässt du nach § 788 Abs. 2 ZPO festsetzen. Um die Titelumschreibung muss sich dann ggfs. die RSV selbst kümmern
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