Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Krissie
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#1
17.10.2019, 09:28
Hallo zusammen,
ein Schuldner schuldet der Mandantin gut 1.000,00 €. Freiwillig zahlt er nicht. Aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt er etwa 2.100,00 € netto. Er hat drei Kinder, so dass der Pfändungsfreibetrag bei 2.120,00 € netto liegt. Er erbringt für die drei Kinder allerdings tatsächlich nur 400,00 € monatlich, so dass er über 1.700,00 € netto monatlich verfügen kann.
Habt ihr eine Idee, ob es eine Maßnahme dahingehend gibt, doch etwas lohnpfänden zu können?
Kann man versuchen, einen Beschluss vom Gericht zu bekommen, mit dem der Freibetrag heruntergesetzt wird?
Die Lohnpfändung ist schon erfolgt. Der Arbeitgeber hat mitgeteilt, dass sein Netto unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt (was soweit grundsätzlich richtig ist, aber er zahlt meines Erachtens zu wenig Kindesunterhalt).
Viele Grüße
Kristina
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Anahid
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#2
17.10.2019, 09:38
Und woher hast Du die Erkenntnis, dass der zu wenig Unterhalt zahlt?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Krissie
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#3
17.10.2019, 09:44
Die 400 € hat er im Vermögensverzeichnis so beziffert.
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Anahid
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#4
17.10.2019, 09:55
Dann kannst Du mit dieser Angabe beantragen, den Freibetrag herabzusetzen.
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Krissie
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#5
17.10.2019, 10:02
Ok, dann stelle ich mal den entsprechenden Antrag bei Gericht und warte ab, wie es entscheidet.
Vielen Dank schonmal!