Kann ich hier vollstrecken?
Verfasst: 14.10.2019, 10:43
Hallo allerseits.
Ich habe einen Fall auf dem Tisch mit einer Forderung von ca. 2.047,00 €, plus ein paar ausstehende Gerichtsvollzieherkosten, insgesamt also ca. 2.150,00 €.
Ich habe mit dem Vollstreckungsbescheid versucht, die Zwangsvollstreckung zu beantragen, die Schuldnerin hat jetzt die Vermögensauskunft abgegeben.
Aus der Vermögenauskunft ergibt sich, dass sie ein Nettoeinkommen von 1.600,00 € hat, Kindergeld in Höhe von 847,00 € erhält und außerdem Wohngeld in Höhe von 600,00 € (das sich allerdings wohl demnächst verringert). Rechne ich das alles zusammen, habe ich 3.047,00 € die ihr monatlich zur Verfügung stehen.
Sie ist allerdings unterhaltspflichtig mit einem Ehegatten, der kein eigenes Einkommen hat und vier Kindern. Ein PfüB ist da natürlich außer Frage bei dem Nettogehalt.
Ich bin aber der Meinung, dass mit all den Unterstützungen es ihr möglich sein sollte, Ratenzahlungen zu leisten und würde eigentlich gern einen weiteren ZV-Auftrag stellen mit Zahlungsvereinbarung. Aber da ich ja jetzt schon eine Vermögensauskunft gekriegt habe, kann ich das überhaupt noch machen? Meines Wissens nach verdammt einen die Vermögensauskunft ja erstmal für zwei Jahre zur Untätigkeit...
Oder ist es möglich, trotzdem einen Pfüb zu beantragen, der eben mehrere Drittschuldner aufführt? Der Pfüb ist noch relativ neu für mich, deswegen bin ich mir da unsicher.
Ich habe einen Fall auf dem Tisch mit einer Forderung von ca. 2.047,00 €, plus ein paar ausstehende Gerichtsvollzieherkosten, insgesamt also ca. 2.150,00 €.
Ich habe mit dem Vollstreckungsbescheid versucht, die Zwangsvollstreckung zu beantragen, die Schuldnerin hat jetzt die Vermögensauskunft abgegeben.
Aus der Vermögenauskunft ergibt sich, dass sie ein Nettoeinkommen von 1.600,00 € hat, Kindergeld in Höhe von 847,00 € erhält und außerdem Wohngeld in Höhe von 600,00 € (das sich allerdings wohl demnächst verringert). Rechne ich das alles zusammen, habe ich 3.047,00 € die ihr monatlich zur Verfügung stehen.
Sie ist allerdings unterhaltspflichtig mit einem Ehegatten, der kein eigenes Einkommen hat und vier Kindern. Ein PfüB ist da natürlich außer Frage bei dem Nettogehalt.
Ich bin aber der Meinung, dass mit all den Unterstützungen es ihr möglich sein sollte, Ratenzahlungen zu leisten und würde eigentlich gern einen weiteren ZV-Auftrag stellen mit Zahlungsvereinbarung. Aber da ich ja jetzt schon eine Vermögensauskunft gekriegt habe, kann ich das überhaupt noch machen? Meines Wissens nach verdammt einen die Vermögensauskunft ja erstmal für zwei Jahre zur Untätigkeit...
Oder ist es möglich, trotzdem einen Pfüb zu beantragen, der eben mehrere Drittschuldner aufführt? Der Pfüb ist noch relativ neu für mich, deswegen bin ich mir da unsicher.