Kann ich hier vollstrecken?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MrsLittletall
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#1

14.10.2019, 10:43

Hallo allerseits.

Ich habe einen Fall auf dem Tisch mit einer Forderung von ca. 2.047,00 €, plus ein paar ausstehende Gerichtsvollzieherkosten, insgesamt also ca. 2.150,00 €.

Ich habe mit dem Vollstreckungsbescheid versucht, die Zwangsvollstreckung zu beantragen, die Schuldnerin hat jetzt die Vermögensauskunft abgegeben.

Aus der Vermögenauskunft ergibt sich, dass sie ein Nettoeinkommen von 1.600,00 € hat, Kindergeld in Höhe von 847,00 € erhält und außerdem Wohngeld in Höhe von 600,00 € (das sich allerdings wohl demnächst verringert). Rechne ich das alles zusammen, habe ich 3.047,00 € die ihr monatlich zur Verfügung stehen.

Sie ist allerdings unterhaltspflichtig mit einem Ehegatten, der kein eigenes Einkommen hat und vier Kindern. Ein PfüB ist da natürlich außer Frage bei dem Nettogehalt.

Ich bin aber der Meinung, dass mit all den Unterstützungen es ihr möglich sein sollte, Ratenzahlungen zu leisten und würde eigentlich gern einen weiteren ZV-Auftrag stellen mit Zahlungsvereinbarung. Aber da ich ja jetzt schon eine Vermögensauskunft gekriegt habe, kann ich das überhaupt noch machen? Meines Wissens nach verdammt einen die Vermögensauskunft ja erstmal für zwei Jahre zur Untätigkeit...

Oder ist es möglich, trotzdem einen Pfüb zu beantragen, der eben mehrere Drittschuldner aufführt? Der Pfüb ist noch relativ neu für mich, deswegen bin ich mir da unsicher.
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Dany1981
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#2

14.10.2019, 11:01

Wie wäre es mit Kontopfändung? :kopfkratz

Oder du bietest ihr eine Ratenzahlung an. Versuche das hin und wieder bei so hoffnungslosen Fällen und hin und wieder funktioniert es.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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Anahid
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#3

14.10.2019, 14:14

Eine Vermögensauskunft verdammt einen nicht zur Untätigkeit. Nur mal ehrlich.....meinst Du die würde Wohngeld kriegen, wenn die nicht bedürftig wäre? Ein Einkommen von 3.047,00 € für 6 (!) Personen.....wenn die nicht im Eigentum wohnt, dann frag ich mich, wie Du darauf kommst, dass das ausreichend ist um Raten zahlen zu können? :kopfkratz
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#4

23.10.2019, 14:31

Ich würde hier nicht weiter vollstrecken. Natürlich soll man auch nicht untätig herumsitzen. Vielleicht doch die Schuldnerin noch einmal anschreiben mit Androhung Pfüb Arbeitseinkommen/Konto (schreckt manche tatsächlich auf/ab) und auch eine Ratenzahlung anbieten, aber nicht unter 50€/100 €
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