Lohnpfändung Pfändungsfreigrenze
Verfasst: 09.10.2019, 20:27
Hallo,
ich habe eine Vermögensauskunft vorliegen, in der der Schuldner angibt, er habe 2 Kinder, die jeweils bei den Müttern leben. Die Kinder hätten "eigene" Einkünfte in Form von Unterhaltsvorschuss, da er nicht leistungsfähig sei.
Gleichzeitig gibt er an, 1.500 € netto zu verdienen, also liegt er unter der Freigrenze bei 2 Kindern.
Habe ich irgendeine Handhabe, die Pfändungsfreigrenze zu drücken, wenn er nach eigenen Angaben keinen Unterhalt leistet?
Ich vollstrecke wegen einer gewöhnlichen Geldforderung.
Danke
ich habe eine Vermögensauskunft vorliegen, in der der Schuldner angibt, er habe 2 Kinder, die jeweils bei den Müttern leben. Die Kinder hätten "eigene" Einkünfte in Form von Unterhaltsvorschuss, da er nicht leistungsfähig sei.
Gleichzeitig gibt er an, 1.500 € netto zu verdienen, also liegt er unter der Freigrenze bei 2 Kindern.
Habe ich irgendeine Handhabe, die Pfändungsfreigrenze zu drücken, wenn er nach eigenen Angaben keinen Unterhalt leistet?
Ich vollstrecke wegen einer gewöhnlichen Geldforderung.
Danke