Beginn der Verjährungsfrist gem. § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB
Verfasst: 09.10.2019, 10:51
Hallo liebe Gemeinschaft
ich habe mal eine blöde und eigentlich simple Frage zu der 30-Järhigen Verjährungsfrist. Wann fängt die denn an zu laufen?
Ich habe aktuell ein VB auf dem Tisch, auf dem drei Daten stehen. Der VB ist auf den 05.02.2013 datiert ist. Zugestellt an den Antragsgegner wurde er am 07.02.2013 und schließlich habe ich noch das Datum 15.02.2013, welches immer unter dem Hinweis steht, wann der VB dem Antragsgegner zugestellt wurde. Aber letzteres dürfte für die Berechnung der Verjährungsfrist unerheblich sein. Beim Blick ins Gesetz stoße ich auf den § 200 BGB (Beginn anderer Verjährungsfristen). Aber der § 200 BGB dürfte sich wohl kaum den § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB der Dreißig jährigen Verjährungsfrist beziehen.
Ich denke, dass das Zustelldatum des VB hier wesentlich sein dürfte. Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn.
Könnt Ihr mir bitte helfen? Und wäre cool wenn Ihr auch noch einen Paragraphen hättet.
ich habe mal eine blöde und eigentlich simple Frage zu der 30-Järhigen Verjährungsfrist. Wann fängt die denn an zu laufen?
Ich habe aktuell ein VB auf dem Tisch, auf dem drei Daten stehen. Der VB ist auf den 05.02.2013 datiert ist. Zugestellt an den Antragsgegner wurde er am 07.02.2013 und schließlich habe ich noch das Datum 15.02.2013, welches immer unter dem Hinweis steht, wann der VB dem Antragsgegner zugestellt wurde. Aber letzteres dürfte für die Berechnung der Verjährungsfrist unerheblich sein. Beim Blick ins Gesetz stoße ich auf den § 200 BGB (Beginn anderer Verjährungsfristen). Aber der § 200 BGB dürfte sich wohl kaum den § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB der Dreißig jährigen Verjährungsfrist beziehen.
Ich denke, dass das Zustelldatum des VB hier wesentlich sein dürfte. Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn.
Könnt Ihr mir bitte helfen? Und wäre cool wenn Ihr auch noch einen Paragraphen hättet.