Vollstreckung Zug um Zug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
iri
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 80
Registriert: 05.07.2007, 13:57
Beruf: Rechtsfachwirt
Wohnort: München

#1

02.10.2019, 11:03

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hatte (glaube ich) noch nie eine Vollstreckung Zug um Zug durchgeführt. Zumindest kann ich mich nicht daran erinnern. Daher bitte ich euch um Hilfe: Wir haben einen Titel gegen einen Arzt, der an unseren Mandanten vollständige Patientenunterlagen in Kopie herauszugeben hat. Unser Mandant hat die dafür anfallenden Kopie- und Versand-Kosten zu tragen. Nun wissen wir nicht, wie dick die Patientenakte ist, d.h. wie viele Kopien angefertigt werden müssen. Demzufolge wissen wir nicht, wie viel unser Mandant zu zahlen hat. Die Gegenseite reagiert auf überhaupt nichts, sodass wir da mit keiner Auskunft zu rechnen haben. Wie kann ich denn nun den Schuldner in Annahmeverzug setzen?

Vielen Dank vorab!

Liebe Grüße

die Iri
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1994
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

02.10.2019, 21:12

In Annahmeverzug setzen kannst du den Schuldner durch ein einfaches Schreiben, in dem du unter Fristsetzung die Erfüllung forderst. Ich würde überlegen, ihm in diesem Schreiben aufzufordern, einen Termin für die wechselseitige Übergabe zu nennen und vorab die Kosten oder zumindest Anzahl der Kopien mitzuteilen. Pro Seite 0.50 Euro sagt die Rechtsprechung.

Wenn der Arzt nicht reagiert, bleibt dir neben der ZV vielleicht noch die Möglichkeit die Ärztekammer anzuschreiben und zu bitten, sich einzuschalten. Diess Idee von mir müsste man mal prüfen...
Antworten