Konto bei DS existiert nicht mehr

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Amy_23
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#1

02.10.2019, 07:42

Hallo zusammen,

der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen und an den Drittschuldner (Bank) zugestellt. Die Bank teilt nun mit, dass keine Geschäftsverbindung mehr zu dem Schuldner besteht.
Ich habe nun eine weitere Kontonummer bei einer anderen Bank erhalten. Muss ich den ersten Pfüb erstmal komplett zurücknehmen und einen neuen einreichen oder wie gehe ich nun am besten vor?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
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Soenny
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#2

02.10.2019, 07:47

Zurücknehmen mußt du nichts, der erste Pfüb ging einfach ins Leere. Neuen Pfüb beantragen und gucken was passiert ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Amy_23
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#3

02.10.2019, 07:49

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung
Amy_23
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#4

25.11.2019, 08:41

Nun habe ich von der neuen Bank folgende Drittschuldnererklärung erhalten:
'Die gepfän. Konten weisen ein Guthaben von insgesamt xxx EUR aus. Vorr. Rechte Dritter sind nicht bekannt. Das gepfän. Sparkonto haben wir gesperrt.Zum gegenwärt. Zeitpunkt wird für den Kunden bei der Bank kein Pfändungsschutzkonto geführt. Auf das vorr. Pfandrecht nach Nr. 14 unserer Allgem. Geschäftsbed.weisen wir hin.'

Müssen wir nun weiteres veranlassen oder erfolgt dies automatisch?
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