Vollstreckung bei Hausfrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Musti
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 21.11.2017, 15:26
Beruf: Einzelanwalt

#1

01.10.2019, 10:14

Ich habe eine Mandantin. Es liegt ein Titel gegen Sie vor. Sie ist Hausfrau, Mutter von 3 Kindern. Was der Ehemann verdienst weiß ich nich, ich schätze ca. 2500 Euro netto. Kann gegen sie vollstreckt werden?

1) Sie haben ein gemeinsamen Konto mit dem Ehemann, welches aber dem Gläubiger nicht bekannt sein dürfte. Kann in das gemeinsame Konto vollstreckt werden?

2) Ob die Mandantin Schmuck, etc. hat, weiß ich noch nicht. Muss sie fragen. Hierin kann vollstreckt werden, oder?

Ich habe einen ähnlichen Fall im Forum bereits gelesen, wollte aber nochmals fragen.

Gruß
Musti
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#2

01.10.2019, 10:19

Vollstreckt werden kann - ob etwas zu holen ist, ist eine andere Frage.
Deine Fragen nach Einkommen/Vermögen sollten dir mit einer Vermögensauskunft beantwortet werden.
Bild
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4846
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#3

01.10.2019, 11:06

sh161 hat geschrieben:
01.10.2019, 10:19
Deine Fragen nach Einkommen/Vermögen sollten dir mit einer Vermögensauskunft beantwortet werden.
Er vertritt die Schuldnerin ;)

Ansonsten bin ich bei Dir: Vollstreckt werden kann immer. Abhängig von der Art der Forderung könnte sogar ein Titel gegen den Ehemann erwirkt werden :teufel
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Musti
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 21.11.2017, 15:26
Beruf: Einzelanwalt

#4

01.10.2019, 11:09

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
01.10.2019, 11:06
sh161 hat geschrieben:
01.10.2019, 10:19
Deine Fragen nach Einkommen/Vermögen sollten dir mit einer Vermögensauskunft beantwortet werden.
Er vertritt die Schuldnerin ;)

Ansonsten bin ich bei Dir: Vollstreckt werden kann immer. Abhängig von der Art der Forderung könnte sogar ein Titel gegen den Ehemann erwirkt werden :teufel
Wie kann gegen den Ehemann vollstreckt werden?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4846
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#5

01.10.2019, 11:36

Musti hat geschrieben:
01.10.2019, 11:09

Wie kann gegen den Ehemann vollstreckt werden?
Voraussetzungen für die ZV: Titel, Klausel, Zustellung
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#6

01.10.2019, 12:14

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
01.10.2019, 11:06
Er vertritt die Schuldnerin ;)
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :patsch :pfeif
Bild
Musti
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 21.11.2017, 15:26
Beruf: Einzelanwalt

#7

01.10.2019, 13:17

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
01.10.2019, 11:36
Musti hat geschrieben:
01.10.2019, 11:09

Wie kann gegen den Ehemann vollstreckt werden?
Voraussetzungen für die ZV: Titel, Klausel, Zustellung
Wie kann man einen Titel gegen den Ehemann erwirken, wenn es sich um eine Schuld der Ehefrau handelt? Ist das möglich?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4846
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#8

01.10.2019, 13:21

Musti hat geschrieben:
01.10.2019, 13:17
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
01.10.2019, 11:36
Musti hat geschrieben:
01.10.2019, 11:09

Wie kann gegen den Ehemann vollstreckt werden?
Voraussetzungen für die ZV: Titel, Klausel, Zustellung
Wie kann man einen Titel gegen den Ehemann erwirken, wenn es sich um eine Schuld der Ehefrau handelt? Ist das möglich?
Sorry, aber Du hast Jura studiert. Unter welchen Voraussetzungen auch der Ehemann für die Schulden einstehen muss müsstest Du wissen/gelernt haben.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Musti
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 21.11.2017, 15:26
Beruf: Einzelanwalt

#9

01.10.2019, 14:55

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
01.10.2019, 13:21
Musti hat geschrieben:
01.10.2019, 13:17
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
01.10.2019, 11:36
Musti hat geschrieben:
01.10.2019, 11:09

Wie kann gegen den Ehemann vollstreckt werden?
Voraussetzungen für die ZV: Titel, Klausel, Zustellung
Wie kann man einen Titel gegen den Ehemann erwirken, wenn es sich um eine Schuld der Ehefrau handelt? Ist das möglich?
Sorry, aber Du hast Jura studiert. Unter welchen Voraussetzungen auch der Ehemann für die Schulden einstehen muss müsstest Du wissen/gelernt haben.
Deswegen sagst du es nicht?
188F
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 15.09.2009, 12:14
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#10

01.10.2019, 15:12

Dazu kann man nichts sagen, Du kennst den Fall doch am besten. Ob sich daraus Anhaltspunkte ergeben, die Forderung auch gegen den Ehemann titulieren zu lassen, müsstest Du selbst prüfen.

Du solltest erst einmal Deine Mandantin befragen und alle Fakten sammeln, ob und was dort zu holen wäre (Einkommen, Taschengeld, Wertgegenstände). Außerdem wäre es immer ratsam, wenn Schuldner sich mit den Gläubigerin in Verbindung setzen, um eine Zahlungsregelung zu finden. Vollstreckungsmaßnahmen kosten immer Geld und gehen letztendlich zulasten der Schuldner. Irgendwann müssen die auch alle Kosten zahlen. Dabei gehe ich davon aus, dass bereits ein Titel vorliegt, aus dem vollstreckt werden kann, und dass die Forderung gegen Deine Mandantin berechtigt ist. Die "Vogel-Strauss-Methode" Kopf in den Sand und aussitzen, hilft meist nicht weiter.
Antworten