Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage zu einer ZV-Maßnahme. Unser Mandant hat unsere Rechnungen nicht bezahlt. Wir haben auch schon den Titel und eine Sicherungshypothek auf seinem Grundstück hinterlegt.
Jetzt haben wir mitbekommen, dass er eine GmbH gegründet hat und alleiniger Gesellschafter/ Geschäftsführer ist. Kann ich jetzt trz. aus dem Gesellschaftsvermögen pfänden? Weil unsere Forderung ja eigentlich nichts mit der GmbH zu tun hat?
Vielen Dank im Voraus!
ZV Schuldner ist Geschäftsführer
- Anahid
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Du kann nicht einfach in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken, da Du, wie Du ja schon selbst feststellst, keine Forderung gegen die GmbH hast. Du kannst entweder eine Gehaltspfändung machen im Hinblick auf sein Geschäftsführergehalt oder den Gesellschaftsanteil pfänden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.