Vorläufiges Zahlungsverbot und PfÜB bei mehreren Gläubigern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Keona
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#1

24.09.2019, 10:33

Hallo ihr Lieben!

Ich brauche ganz dringend und so schnell wie möglich eure Hilfe! Folgende Situation:

Ich habe an ein Anerkenntnisurteil aus dem ich vollstrecken soll. Die Beklagte ist verurteilt worden jeweils 600,00 € an die Kläger (4 an der Zahl und es ist eine Familie) zu zahlen. Ich möchte eine Kontenpfändung der Beklagten veranlassen.

Meine Frage:

1. Ich möchte ein vorläufiges Zahlungsverbot in die Wege leiten. Kann ich das für alle 4 Kläger in einem Antrag machen oder muss ich das für jeden gesondert machen (im Titel steht nichts von Gesamtgläubigern)?
2. Für den PfÜB ähnliche Frage: Ein Auftrag für alle oder jeweils einzeln?

Wie verhält es sich dann mit den RA-Gebühren? Bekomme ich die nur einmal oder für jeden Kläger, auch wenn es eine Familie ist, einzeln?

Irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch.

Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
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Anahid
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#2

24.09.2019, 10:40

Da es keine Gesamtgläubiger sind, musst Du m.E. für jeden einzeln vollstrecken.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Keona
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#3

24.09.2019, 10:42

Das hab ich mir schon fast gedacht. Muss ich das vorläufige Zahlungsverbot dann auch für jeden einzeln machen?
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#4

24.09.2019, 11:03

Keona hat geschrieben:
24.09.2019, 10:42
Das hab ich mir schon fast gedacht. Muss ich das vorläufige Zahlungsverbot dann auch für jeden einzeln machen?
Ja.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Keona
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#5

24.09.2019, 11:05

Danke für die schnelle Hilfe :)
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