Änderung des Freibetrages 1. Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sanni
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#1

24.09.2019, 09:38

Hallo zusammen,

ich pfände gerade den KU für unsere Mandantin über die Lohnpfändung.

Jetzt sagt der DS dass bereits eine Pfändung von 2017 (für ein anderes Kind, wovon wir keine Kenntnis hatten) besteht. Der DS stellt unsere Pfändung hinten an. Hat jemand Erfahrung mit sowas? Besteht die Möglichkeit unsere Pfändung mit der ersten Pfändung gleich zu stellen? Die erste Pfändung wird mit monatlich 400,00 € bedient, während wir nur Kleckerbeträge bekommen.
Wir haben leider auch keine Details zu dem ersten Kind, wissen also auch nicht wie alt, wie lang noch gepfändet wird, etc.

Hoffe ihr könnt mir helfen...
Feldhamster
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#2

24.09.2019, 19:30

In welcher Höhe betragsmäßig die vorangehenden Pfändungen bestehen, haben mir die Drittschuldner auf Nachfrage schon mal mitgeteilt.

Ansonsten fällt mir nur die Vermögensauskunft ein, um dann nach dessen Abgabe prüfen zu können, ob der Freibetrag der ersten Pfändung ggf erhöht werden kann. Wenn euer Kind nach 2017 geboren ist, konnte es bei der früheren Pfändung ja nicht berücksichtigt werden. Das würde auch erklären, warum der Schuldner kein Geld für den KU eures Kindes hatte. Vielleicht wusste der Arbeitgeber bisher nicht, dass mehrere Kinder vorhanden sind. Mehrere Kinder wirken sich im übrigen auch auf den Kinderfreibetrag aus, so dass ich an deiner Stelle mal die Lohnabrechnungen dahingehend überprüfen würde...
Sanni
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#3

02.10.2019, 12:11

Ja das ist mit den Lohnabrechnungen etc ist so unser Problem, der Schuldner erteilt keinerlei Auskunft, Zwangsgeld wird festgesetzt und er bezahlt es brav.
Vermögensauskunft wird schwierig da er sich nicht dort aufhält wo er gemeldet ist und sein Beruf macht es nicht einfacher.

Unser Kind ist Anfang 2000 geboren.

Ich hatte noch einen super Fund in einem Buch gemacht wonach der Drittschuldner die Lohnabrechnungen herausgeben müsste. 3mal dürft ihr raten, der Drittschuldner bezieht sich auf Datenschutz. :fluch

Hat noch jemand ne Idee?
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Riverside
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#4

02.10.2019, 14:41

Ich geh davon aus, dass die Pfändungsfreigrenze schon herabgesetzt wurde?
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Sanni
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#5

02.10.2019, 16:02

Riverside hat geschrieben:
02.10.2019, 14:41
Ich geh davon aus, dass die Pfändungsfreigrenze schon herabgesetzt wurde?

Der Freibetrag bei unserer Pfändung ist niedriger als der von der ersten Pfändung.

Wie geschrieben, wir kommen an die Unterlagen nicht dran, warten gerade wieder auf den nächsten Zwangsgeldbeschluss, den er wahrscheinlich wieder brav bezahlt.
Zu dem kommt dann auch natürlich dass in so verzwickten Akten alles immer sooooo lange dauert, die Gerichte brauchen ewig, etc....

(Kein Vorwurf an Gerichte etc., aber in so Akten wo man sich nur rumärgert, hat man das Gefühl es dauert nochmal länger wie sonst)

Wäre echt toll wenn jemand noch was raushauen kann, wie man an das Geld kommt,,,
Sanni
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#6

02.10.2019, 16:03

Bzw. die Unterlagen
Geiselmann
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#7

02.10.2019, 20:43

Man könnte über § 853 ZPO eine Hinterlegung des pfändbaren Betrages erzwingen und dann bei Gericht im Hinterlegungsverfahren Akteneinsicht nehmen.

S. Geiselmann
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