PFÜB gegen Unternehmergesellschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
salia81
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 21.11.2007, 10:45
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

23.09.2019, 11:32

Hallo,

ich bin nicht sicher, ob ich in diesem Unterforum richtig bin oder ob es eher unter Insolvenzverfahren gehört. Bitte im Zweifel ins richtige Unterforum verschieben, danke.

Ich habe in einer Forderungsangelegenheit für die Mandantschaft einen Vollstreckungsbescheid gegen eine Unternehmergesellschaft (Ich nenne sie hier "xyz Gartenpflege UG") erwirkt und wollte hieraus nun pfänden. Da mir eine Bankverbindung vorliegt, habe ich einen PFÜB beantragt.

Nun teilt mir das Vollstreckungsgericht mit, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht mehr zulässig ist und eine Antragsrücknahme unsererseits unterstellt wird. Beigefügt war ein Ausdruck aus www.insolvenzbekanntmachungen.de. Als ich mir diesen ansah, stand dort aber, dass über das Vermögen der Firma "xyz Garten- und Landschaftsbau GmbH" das Insolvenzverfahren eröffnet sei. Es handelt sich zwar um einen ähnlichen Namen und beide Firmen sind unter der gleichen Anschrift, aber dennoch handelt es sich meines Erachtens nach um zwei verschiedene Firmen, oder nicht? Einmal ist es eine Unternehmergesellschaft und einmal eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Kann ich also weiterhin gegen die UG vollstrecken?

Wenn über das Vermögen der GmbH Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kann ich schlecht eine Forderung der UG anmelden.

Gruß
Salia
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12223
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

23.09.2019, 11:33

Sicher, daß die UG nicht in eine GmbH umgewandelt wurde?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 669
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#3

23.09.2019, 12:07

Ob zwei verschiedene Firmen sind, ergibt sich aus dem Handelsregister.

Wenn eine UG ihr Stammkapital auf über 25k € erhöht kann sie ihren Rechtsformzusatz im Wege der Firmenänderung auf GmbH ändern.
Benutzeravatar
salia81
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 21.11.2007, 10:45
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#4

23.09.2019, 16:55

Einen Handelsregisterauszug habe ich bislang nicht vorliegen, aber auf der Internetseite werden beide Firmen getrennt aufgeführt. Wahrscheinlich macht es Sinn, einen Handelsregisterauszug zu beschaffen, dann besteht Klarheit. Aber falls die UG nach wie vor besteht, müsste ich ja noch vollstrecken können, oder?
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#5

24.09.2019, 12:55

salia81 hat geschrieben:
23.09.2019, 16:55
Aber falls die UG nach wie vor besteht, müsste ich ja noch vollstrecken können, oder?
Wenn keine Firmengleichheit besteht, ja, dann kannst du weiter pfänden. Mit dem HRA kannst du das vor Gericht ja auch nachweisen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten