Zustellung Vergleich
Verfasst: 20.09.2019, 10:36
Hallo in die Runde,
ich habe eine kurze Frage:
Gehört die Zustellung eines arbeitsrechtlichen Vergleichs zum Zweck der ZV noch zum gerichtlichen Verfahren oder schon zur ZV? (Es geht hier um die Kosten für die Zustellung)
Das ArbG hat uns nur die vollstr. Ausfertigung des Vergleichs übersandt, da Vergleich in mndl. Verhandlung geschlossen und demnach muss ja im Parteibetrieb zugestellt werden.
Ich tendiere daher dazu, dass es schon zur ZV gehört und ja gleichzeitig mit ZVA die Zustellung durch GVZ beantragt werden kann.
Mandant möchte für ZV PKH beantragen.
Lieben Dank im Voraus.
Karina
ich habe eine kurze Frage:
Gehört die Zustellung eines arbeitsrechtlichen Vergleichs zum Zweck der ZV noch zum gerichtlichen Verfahren oder schon zur ZV? (Es geht hier um die Kosten für die Zustellung)
Das ArbG hat uns nur die vollstr. Ausfertigung des Vergleichs übersandt, da Vergleich in mndl. Verhandlung geschlossen und demnach muss ja im Parteibetrieb zugestellt werden.
Ich tendiere daher dazu, dass es schon zur ZV gehört und ja gleichzeitig mit ZVA die Zustellung durch GVZ beantragt werden kann.
Mandant möchte für ZV PKH beantragen.
Lieben Dank im Voraus.
Karina