Zustellung Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Karina63
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#1

20.09.2019, 10:36

Hallo in die Runde,
ich habe eine kurze Frage:
Gehört die Zustellung eines arbeitsrechtlichen Vergleichs zum Zweck der ZV noch zum gerichtlichen Verfahren oder schon zur ZV? (Es geht hier um die Kosten für die Zustellung)
Das ArbG hat uns nur die vollstr. Ausfertigung des Vergleichs übersandt, da Vergleich in mndl. Verhandlung geschlossen und demnach muss ja im Parteibetrieb zugestellt werden.
Ich tendiere daher dazu, dass es schon zur ZV gehört und ja gleichzeitig mit ZVA die Zustellung durch GVZ beantragt werden kann.
Mandant möchte für ZV PKH beantragen.
Lieben Dank im Voraus.
Karina
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Feldhamster
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#2

20.09.2019, 10:46

§ 19 I Nr. 16 RVG. Die Zustellung des Vollstreckungstitels gehört zum Rechtsstreit.
Karina63
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#3

20.09.2019, 12:35

Dankeschön
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Geiselmann
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#4

20.09.2019, 21:37

Gem. § 788 Abs. 1 Satz 2 ZPO gehört die Zustellung zur ZV.
PKH ist beim Vollstreckungsgericht zu beantragen.
§ 19 Abs. 1 Nr. 16 RVG besagt lediglich, dass der RA für die Zustellung keine Gebühr bekommt.

S. Geiselmann
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#5

21.09.2019, 11:57

Danke Geiselmann, dann muss man trennen zwischen dem Auftrag zur Zustellung, der für den RA zum Rechtsstreit gehört und keine Gebühr auslöst und den GV-Kosten für die Zustellung, die zur ZV gehören.
Karina63
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#6

21.09.2019, 14:15

Recht vielen Dank,
meine Frage zielte auch auf die Kosten für die Zustellung des Titels, war von mir wohl nicht eindeutig formuliert.
Dass der RA keine weiteren Gebühren für Zustellung geltend machen kann, ist bekannt gewesen.
Also für Mandant PKH für ZV beantragen, und vom GVZ den Titel (Vergleich) zustellen lassen und gleichzeitig Zwangsvollstreckung betreiben.

Ein schönes WE wünsche ich Euch
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