Na, das halte ich aber für ein Gerücht. Klar finden die das nicht toll, dass sie ihre eigenen "Fehler" ausbessern müssen, aber was solls.Trine hat geschrieben: ↑23.09.2019, 17:28Ich würde definitiv den Herausgabeanspruch bei der LAG pfänden. Da fällt der Pfändungsschutz auf Grund der Sozialleistung sogar weg.
bei Nachbesserung habe ich die Erfahrung gemacht, dass kein GVZ Fan davon ist... Ganz viele GVZ haben mir erklärt, dass Nachbesserung nur bei Form/Schreibfehler möglich ist. Inhaltliche Angaben müssten gem. § 802d ZPO erneut abgenommen werden.
Ich hatte neulich ein VV, in dem angegeben war, dass Zahlungen auf Konten Dritter eingehen, nur diese Dritten wurden nicht benannt. Da müssen GVZin und Schuldner nun nochmal ran.