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Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben

Verfasst: 16.09.2019, 16:27
von measure99
Hallo Zusammen,

in einem Verfahren haben wir noch aus der I.Instanz einen Titel aus dem wir vollstrecken können. Doch dabei haben sich die Parteien nun in der II.Instanz verglichen, unteranderem auch darüber, dass jeder seine Kosten (einschließlich der in der I.Instanz) selbst trägt.

Doch der Titel aus der I.Instanz spricht für uns (wir sind der Gläubiger). Der Gegener hat sich noch nicht gemeldet. Aber müssen wir jetzt von allein den Titel entwerten und herausgeben, oder muss sich der Schuldner mit der Aufforderung bei uns melden? Gibt es dazu vlt. gesetzliche Infotext?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben

Verfasst: 16.09.2019, 16:36
von Soenny
Siehe hier:

viewtopic.php?f=10&t=88531&hilit=Holschuld

von daher könnt ihr warten, ob sich der Schuldner überhaupt meldet.

Re: Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben

Verfasst: 16.09.2019, 16:47
von Anahid
Aber mal ehrlich....wo bricht einem da der Zacken aus der Krone? Solange der Titel in der Akte ist, kann diese nicht abgelegt werden - auch irgendwo nervig. Aus diesem Grund händige ich Titel immer sofort aus, wenn die bezahlt oder erledigt sind.

Re: Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben

Verfasst: 16.09.2019, 16:49
von Soenny
Mache ich auch, war aber ja nicht die Frage :lol: Ich bin immer froh, wenn ich aus den Akten zum ablegen alles raus habe, was irgendwer noch anfordern könnte, sonst heißt es in den Keller dackeln und im Staub wühlen :lol:

Re: Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben

Verfasst: 16.09.2019, 17:01
von measure99
Oki gut dann weiß ich Bescheid. Vielen Dank!

Re: Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben

Verfasst: 16.09.2019, 17:22
von sh161
In einer FB-Gruppe wurde neulich das hier verlinkt:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... aVlIAZyojI

Es bricht einem zwar kein Zacken aus der Krone, man trägt aber das Risiko des Versands.

Re: Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben

Verfasst: 17.09.2019, 08:48
von Anahid
Auch das Problem sehe ich nicht wirklich. Denn im Zweifel, sollte der Gegner, nachdem wir den Titel schon ausgehändigt haben, verlangen, dass wir den rausgeben, wird eben anwaltlich versichert, dass der Titel am …. ausgehändigt wurde und ausdrücklich versichert, dass aus dem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden. Reicht genauso aus.

Re: Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben

Verfasst: 17.09.2019, 09:16
von AliceImWunderland
Anahid hat geschrieben:
17.09.2019, 08:48
Auch das Problem sehe ich nicht wirklich. Denn im Zweifel, sollte der Gegner, nachdem wir den Titel schon ausgehändigt haben, verlangen, dass wir den rausgeben, wird eben anwaltlich versichert, dass der Titel am …. ausgehändigt wurde und ausdrücklich versichert, dass aus dem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden. Reicht genauso aus.
Sehe ich auch so. Wir versenden die entwerteten Titel immer an den Schuldner, auch wenn er danach nicht fragt. Weg ist weg.