Pfändung Bruttobeträge abzgl. Netto zzgl. Zinsen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pasc1976
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#1

12.09.2019, 16:48

Hallo zusammen,

ich habe einen arbeitsrechtlichen Titel. Darin heißt es u.a.

... wird verurteilt, an den Kläger 23.000,- € brutto abzüglich gezahlter 10.600,- € netto zuzüglich Zinsen zu zahlen.

Gebe ich in meinem Forderungskonto jetzt nur den Differenzbetrag, also 12.400,- € (brutto) zzgl. Zinsen ein oder habe ich mir das damit zu einfach gemacht :kopfkratz

Sorry, aber irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch
LG pasc1976
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Anahid
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#2

12.09.2019, 16:58

Genau so würde ich das auch machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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