Hallo liebes Foreno-Team,
unser Schuldner lebt in Österreich. Wir haben nunmehr die Bescheinigung nach Art. 53 (EU) für den Titel erhalten.
Wie gehe ich jetzt vor?
Schuldner lebt in Österreich
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12464
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Jetzt suchst du dir im Netz das zuständige Bezirksgericht (geht wie hier nach der Anschrift des Schuldners) in Ö raus. Dort beantragst du die Executionsbewilligung. In dem Antrag musst du auch gleich entscheiden, was genau gemacht werden soll (also Konto- und/oder Gehaltspfändung oder Fahrnisexekution (deutsch Sachpfändung) oder was es noch alles gibt. Vergiss nicht anzukreuzen, dass eure Kosten da mit rein sollen. Die werden vom Gericht ausgerechnet.
Dann nach einiger Zeit fordert das Gericht bei euch Kosten an. Wenn die gezahlt sind, bekommst du (in aller Regel jedenfalls) die Bewilligung und zeitgleich hat das Gericht die vorher von dir ausgewählte Maßnahme veranlasst.
Hier findest du sicher auch noch interessantes zum Thema.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 10610.html
Dann nach einiger Zeit fordert das Gericht bei euch Kosten an. Wenn die gezahlt sind, bekommst du (in aller Regel jedenfalls) die Bewilligung und zeitgleich hat das Gericht die vorher von dir ausgewählte Maßnahme veranlasst.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück