elektronischer Vollstreckungsauftrag
Verfasst: 04.09.2019, 07:53
Moin,
ich habe mal eine praktische Frage. Ich will einen ZVA elektronisch per EGVP übermitteln (beA funzt hier noch nicht) und frage mich gerade, welche Urkunden in dem § 754a ZPO gemeint sind. Leider haben wir hier keinen aktuellen Kommentar oder ein praktisches und aktuelles Handbuch das mir helfen könnte.
Ich habe hier einen an den Schuldner zugestellten VB sowie ein vorläufiges Zahlungsverbot. Kann ich den Antrag jetzt elektronisch stellen oder muss ich die Original-Unterlagen schicken? Der § verwirrt mich leider.
ich habe mal eine praktische Frage. Ich will einen ZVA elektronisch per EGVP übermitteln (beA funzt hier noch nicht) und frage mich gerade, welche Urkunden in dem § 754a ZPO gemeint sind. Leider haben wir hier keinen aktuellen Kommentar oder ein praktisches und aktuelles Handbuch das mir helfen könnte.
Ich habe hier einen an den Schuldner zugestellten VB sowie ein vorläufiges Zahlungsverbot. Kann ich den Antrag jetzt elektronisch stellen oder muss ich die Original-Unterlagen schicken? Der § verwirrt mich leider.