Neues Gesetz - Kontopfändung

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Pepsi
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#21

08.09.2007, 15:07

wenn jemand die eV abgegeben hat und dadrin steht, dass er 545 € ALG 2 kriegt und die Miete 280 ist, dann kann ich wohl kaum erwarten, dass die Kontopfändung was bringt

verstehen kann ich natürlich auch die andere Seite, dass man überhaupt irgendne Chance haben will.. aber soll denn jeder Schuldner gleich nach VB, oder am besten noch vor dem MB anschreiben und sagen: sorry, ihr braucht gar keine Kosten zu investieren, ich mach sowieso Insolvenzverfahren und im Übrigen weiß ich über den Kontoschutz Bescheid??!? das sind doch EURE Kosten, bzw die der Mdt, die ihr da in Wind schießt
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Annile
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#22

08.09.2007, 17:08

Leider Gottest ist das auch häufig der Wunsch des Mandanten.

Ich erkläre dem Mandanten was er für Möglichkeiten hat. Weise ihn aber auch daraufhin, dass es wohl keine AUssicht auf Erfolg hat und der Schuldner auch einen Schutzantrag stellen wird was eben alles mit Kosten verbunden ist.

Leider ist es so, dass die meisten Gläubigter so sauer und verbissen sind, dass es so zu sagen oft auch nur noch um "Rache" geht den Schuldner gedanklich erbost über das gesperrte Konto zu sehen.....
Es Annile :hurra
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Pepsi
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#23

08.09.2007, 20:11

jo dann bleibt natürlich nichts anderes übrig, aber eben genau dieser Fall wird damit in Zukunft ausgeschlossen und die Mdt können sich gleich das Geld sparen ;-)
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