Rücknahme vorläufiges Zahlungsverbot?
Verfasst: 02.09.2019, 14:00
Hallo,
ich habe ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, zu welchem ich noch keinen Zustellungsnachweis vorliegen habe. Drittschuldner ist eine Bank. Der Pfüb-Antrag, den ich nachgeschickt habe, wurde moniert. Der zu erlassene Pfüb und ist nun eh nicht mehr innerhalb der Frist zustellbar. Der Titel wurde aber für die Behebungen der Monierung bei der Zwangsvollstreckungsabteilung des Gerichts einbehalten.
Nunmehr haben wir vom Schuldner ein neues, aussichtsreicheres Konto bei einer anderen Bank als Drittschuldner erhalten. Hier habe ich wieder ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, wo auch noch kein Zustellnachweis vorliegt. Ich habe nunmehr (alles nach Rücksprache mit der Chefin) auf den 1. monierten Pfüb-Antrag einen neuen Pfüb-Antrag nachgeschickt mit der neuen, anderen Bank und gebeten, den Titel hierfür zu verwenden. Muss ich jetzt das 1. vorläufige Zahlungsverbot zurücknehmen?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
ich habe ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, zu welchem ich noch keinen Zustellungsnachweis vorliegen habe. Drittschuldner ist eine Bank. Der Pfüb-Antrag, den ich nachgeschickt habe, wurde moniert. Der zu erlassene Pfüb und ist nun eh nicht mehr innerhalb der Frist zustellbar. Der Titel wurde aber für die Behebungen der Monierung bei der Zwangsvollstreckungsabteilung des Gerichts einbehalten.
Nunmehr haben wir vom Schuldner ein neues, aussichtsreicheres Konto bei einer anderen Bank als Drittschuldner erhalten. Hier habe ich wieder ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, wo auch noch kein Zustellnachweis vorliegt. Ich habe nunmehr (alles nach Rücksprache mit der Chefin) auf den 1. monierten Pfüb-Antrag einen neuen Pfüb-Antrag nachgeschickt mit der neuen, anderen Bank und gebeten, den Titel hierfür zu verwenden. Muss ich jetzt das 1. vorläufige Zahlungsverbot zurücknehmen?
Danke im Voraus für Eure Antworten.