Ruhendstellung bei der N26 Bank?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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PostGretel
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#1

29.08.2019, 11:52

Ich habe einen Fall, den ich in 35 Jahren Berufserfahrung noch nicht hatte:

Am 23.7.19 hatte ich eine Pfüb beantragt, um ein Konto bei der N26 Bank zu pfänden, weil der Schuldner nach drei Monaten immer noch nicht zahlte und sich auch nicht meldete. Da ich noch keine Mitteilung vom AG bekommen hatte, rief ich heute an. Dort ist totale Unterbesetzung und sehr viel Arbeit. Deswegen ist der Pfüb erst am 19.8.19 (also vier Wochen später!) auf dem Tisch der Rpfl.in gelandet. Die fehlt auch noch dauernd, weil sie schwanger ist. Vor Kurzem hat der Schuldner wieder eine Rate gezahlt. Daher überlege ich gerade, ob ich den Pfüb zurücknehme oder doch durchlaufen lasse. Für meine Entscheidung ist aber ein Punkt wichtig:

Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit der N26 Bank gemacht? Gewähren diese noch eine Ruhendstellung?

Denn in einer anderen Sache hatte ich eine Kontopfändung bei der HASPA gemacht, dann eine RZV mit der Schuldnerin, die auch lief. Auf einmal kommt die Schuldnerin nicht mehr an ihr Geld, weil die HASPA ihr - erst nach telefonischer Rücksprache! - mitteilt, dass sie seit dem 1.7.19 keine Ruhendstellung mehr gewähren. Auch ich hatte von dem Drittschuldner keine Mitteilung erhalten. Die Vorgehensweise finde ich nicht gut, aber das ist hier Nebensache.

Ich bin gespannt auf Eure Erfahrungsberichte hinsichtlich der N26!

:nachdenk
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TipsyJersey
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#2

29.08.2019, 12:30

In einer Drittschuldnererklärung der N26 Bank steht ausdrücklich drin, dass sie keine Ruhendstellungen akzeptieren
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#3

30.08.2019, 10:51

Viele Grüße vom Alex
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AliceImWunderland
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#4

30.08.2019, 11:08

Ich habe keine Erfahrung mit der N26 Bank. Allerdings hatte ich das schon mehrfach gehabt, dass die örtlichen Sparkassen anbieten, gegen eine einmalige Gebühr von 25,00 Euro (die sie dem Schuldner belasten) die Kontopfändung ruhend zu stellen. Finde ich im Prinzip gut. Dann kann jeder Schuldner sich selbst überlegen, ob es ihm Wert ist oder nicht, 25,00 Euro zu bezahlen, damit er wieder über das Konto verfügen kann.
Und irgendwie müssen die Banken ja an ihr Geld kommen, in Zeiten der Niedrigzinspolitik.... Da lässt man sich halt etwas einfallen :pfeif
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#5

30.08.2019, 14:59

Nur wegen einer Rate würde ich da keinen Aufwand machen. Schreibt der Bank, sie soll Betrag x vom gesamten abziehen
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PostGretel
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#6

26.11.2019, 15:56

Da ich nicht wusste, dass ich meinen eigenen Thread abonnieren muss, hatte ich von Euren Antworten leider nichts mitbekommen. Sorry!

Meinen Pfüb hatte ich durchlaufen lassen, sodass der Mitte September endlich erging. Es dauerte noch einmal rund 6 Wochen, bis er der N26 Bank zugestellt wurde. Die hat allerdings offenbar überhaupt keine Ahnung, wie man mit so etwas umgeht. Daher passt bitte auf deren Reaktion auf!

Hier meine Notizen hinsichtlich der Bank:

Die Nachricht von TipsyJersey hinsichtlich Ruhendstellung kann ich bestätigen. :sad:

Zwischendrin erfolgte bei mir ja eine Zahlung des Schuldners. Daher wollte ich mit der Bank telefonieren, um denen zu sagen, dass sie weniger überweisen müssten. Dazu wollte ich auch die Zustellungskosten wissen. Aber: Auf deren Briefbogen steht nur eine "tote" Telefonnummer. Dort bekommt man nur eine Ansage, dass man doch über deren Website mit denen chatten sollte. Auch dort finde ich keine einzige Telefonnummer, um mit der Pfändungsabteilung zu telefonieren. Nur eine Support-Nummer gibt es, die jedoch nur für allgemeine Fragen vorgesehen ist. Neben der Telefonnummer gibt es auf dem Briefbogen nur eine Faxnummer und eine – meiner Meinung nach – allgemeine Mailadresse. Beides hätte mir aber eher nicht geholfen, da es ansonsten einen ständigen Mailverkehr gegeben hätte. So nebenbei nervte mich auch, dass man sowohl auf der Website als auch am Telefon geduzt wird.

Die Pfändungsabteilung kann nicht lesen oder keine Zinsen berechnen. Am Foko-Ende steht bei RA-MICRO "Gesamtforderung ... € per Datum zzgl. Tageszinsen ... € ab dem Datum einen Tag nach Pfüb". In einer weiteren Liste darunter stehen gesammelt zum einen die Zinsen auf Kosten und zum anderen die Zinsen auf Hauptforderung jeweils plus Tageszins-Betrag. Der Rechtspfleger hatte die Textstellen "Tageszins-Betrag" gestrichen. Außerdem strich er in dem obigen fettmarkierten Text "Tages"(zins blieb stehen) sowie den Betrag. Daraufhin zahlte die Bank nur die Gesamtforderung inklusive Zinsen bis zum Pfüb-Datum, statt weitere Zinsen bis zu deren Zahlung zu berechnen und zu überweisen.

Dann war ich erstaunt über deren schnelle Zahlung. Denn diese ging bereits vier Tage nach Datum der Drittschuldnererklärung bei mir ein. Der Schuldner ist eine Privatperson, und das Konto ist kein P-Konto. Ich bin mir nicht sicher, wie es bei Firmenkonten ist. Aber bei Privatpersonen muss die Bank meiner Meinung nach immer vier Wochen warten, bis sie mir Geld überweist.
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#7

26.11.2019, 16:02

Danke für den BGH-Link, OKK13401! Die Entscheidung kannte ich schon, stehe ihr aber eher abweisend gegenüber.
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