erneuter Pfüb wg. Falschangabe Vermögensauskunft?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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anwaltsliebling
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#1

29.08.2019, 11:01

Guten Morgen,

nachdem der Schuldner die Vermögensauskunft abgab, habe ich seine Rente gepfändet. Nach Erlass des Pfüb teilte uns jedoch die von uns vertretene Gläubigerin mit, dass der Schuldner im Vermögensverzeichnis falsche Angaben hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Ehefrau gemacht hat. Er hat nämlich angegeben, dass seine Ehefrau kein eigenes Einkommen hat; unsere Mandantschaft hat im Internet recherchiert und festgestellt, dass seine Ehefrau ein Immobiliengeschäft führt und auch aktuell 3 Häuser zum Verkauf anbietet. Im bereits erlassenen Pfüb hatte ich natürlich nicht angekreuzt, dass gem. § 850 c Abs. 4 ZPO angeordnet werden soll, dass der Ehegatte nicht zu berücksichtigen ist. Die Rentenversicherung teilte schon mit, dass sie die Forderung anerkennt und pfändbare Beträge unter Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person ausbezahlt werden. Ich sollte jetzt wohl einen neuen Antrag auf Pfüb machen unter Berücksichtigung des § 850 c Abs. 4 ZPO. Aber wird dem Rechtspfleger als Begründung ein Internetauszug über die Immobilientätigkeit der Ehefrau reichen? Oder muss ich vorher den Gerichtsvollzieher, der die Vermögensauskunft abnahm, kontaktieren, damit er den Schuldner nachlädt, um die Vermögensauskunft zu korrigieren?

Vielen Dank schon mal.
Grüßle
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AliceImWunderland
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#2

29.08.2019, 11:30

Für den Antrag auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten braucht es in der Regel keinen neuen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Man kann nachträglich einen Antrag stellen, dass der ursprüngliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entsprechend geändert wird.

Ob allerdings die Auszüge aus dem Internet als Beweis dafür ausreichen, kann ich dir nicht sagen. Ich würde es auf jeden Fall erst einmal damit versuchen. Das ist der schnellere Weg.

Wenn das nicht klappt, kann man immer noch die Nachbesserung der VA beantragen. Das dauert aber dann länger.....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#3

29.08.2019, 13:05

Versuche ich :-) Danke.
Grüßle
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