Hallo zusammen!
Ich habe ein VU in vollstreckbarer Ausfertigung vorliegen, dass für vorläufig vollstreckbar erklärt ist, ohne Sicherheitsleistung. Der Beklagte hat zwischenzeitlich Einspruch eingelegt, m.E. aber die Frist nicht gewahrt; darüber wird jetzt also erstmal gestritten.
Frage: Kann ich jetzt nebenher trotzdem aus dem VU vollstrecken? Ich möchte gern ein VZV zustellen lassen und den PfÜb beantragen (Konto). Das müsste doch gehen, oder? Der Beklagte/Schuldner würde zwar sicher sofort Antrag auf Einstellung der ZV stellen, aber erstmal wäre sein Konto zu, wir hätten geärgert und der Schuldner würde merken, dass wir es ernst meinen.
Liege ich richtig? LG Susi
ZV aus VU trotz Einspruch?
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Ja, Du liegst richtig.
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