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vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 21.08.2019, 11:56
von Moschele11
Hallo Ihr Lieben,

..eine kurze Frage: Ich habe vollstreckbare Ausfertigung für einzuleitende Vollstreckung (Zwangsgeld) vorliegen. Jetzt fällt auf, dass auf dieser nicht die Zustellung ermerkt ist. , sondern nur die übliche Klausel, also nicht Zustellung. Reicht dies? Kann ich Antrag auf Zwangsgeld mit dieser vollstreckbaren Ausfertigung (ohne Zustellungsnachweis) einreichen ?

Ich bin verwirrt..

LG

Moschele

Re: vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 21.08.2019, 12:28
von AliceImWunderland
Das reicht nicht. Voraussetzungen für die ZV: 1. Titel, 2. Klausel, 3. Zustellung.

Re: vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 21.08.2019, 12:28
von Feldhamster
Ich würde sagen nein, weil die ZV-Voraussetzungen Titel, Klausel und Zustellung nicht vorliegen. Ich würde erst bei Gericht nachfragen, wann Zustellung erfolgt ist.

Re: vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 21.08.2019, 12:37
von Anahid

Re: vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 21.08.2019, 19:04
von Moschele11
..dank Euch...

LG

Moschele