Hallo Ihr Lieben,
..eine kurze Frage: Ich habe vollstreckbare Ausfertigung für einzuleitende Vollstreckung (Zwangsgeld) vorliegen. Jetzt fällt auf, dass auf dieser nicht die Zustellung ermerkt ist. , sondern nur die übliche Klausel, also nicht Zustellung. Reicht dies? Kann ich Antrag auf Zwangsgeld mit dieser vollstreckbaren Ausfertigung (ohne Zustellungsnachweis) einreichen ?
Ich bin verwirrt..
LG
Moschele
vollstreckbare Ausfertigung
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Das reicht nicht. Voraussetzungen für die ZV: 1. Titel, 2. Klausel, 3. Zustellung.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Ich würde sagen nein, weil die ZV-Voraussetzungen Titel, Klausel und Zustellung nicht vorliegen. Ich würde erst bei Gericht nachfragen, wann Zustellung erfolgt ist.
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..dank Euch...
LG
Moschele
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Moschele