Pfändung Agrarförderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
TH-NR
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#1

20.08.2019, 12:08

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe Ihr könnte mir helfen:

Unser Schuldner ist ein Landwirt. Ich habe jetzt einen Zuwendungsbescheid (Projekförderung) der Landwirtschaftskammer vorliegen, dass ihm auf seinen Antrag auf Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh hin ein hoher Betrag bewilligt wird, der Anfang nächsten Jahres seine Auszahlung findet. Nach Internetrecherche dürfte diese Förderung pfändbar sein.

Hat hier schon irgendjemand so einen Anspruch bereits erfolgreich gepfändet? Und wie ist der Anspruch im Pfüb zu beziffern? Unter Punkt A??? Oder Punkt G??? Finde dazu leider nichts und hoffe auf Eure Erfahrungsberichte oder Ideen, wie Ihr den Anspruch pfänden würdet.

Ganz lieben Dank im Voraus!!!

LG Nadine
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sh161
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#2

20.08.2019, 12:57

Erfahrungen diesbezüglich habe ich nicht, aber ich würde den Anspruch unter G eintragen. Die Landwirtschaftskammer ist ja nicht der Arbeitgeber.
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TH-NR
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#3

21.08.2019, 08:52

sh161 hat geschrieben:
20.08.2019, 12:57
Erfahrungen diesbezüglich habe ich nicht, aber ich würde den Anspruch unter G eintragen. Die Landwirtschaftskammer ist ja nicht der Arbeitgeber.
Ja ich denke auch, dass G richtig ist.Danke!
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#4

21.08.2019, 13:04

Schau mal unter www.agrar-fischerei-zahlung.de.

Da kannst Du Deinen Schuldner eingeben und wenn dieser Zahlungen erhält, werden die angezeigt.
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#5

22.08.2019, 08:51

Kaffeeschubse hat geschrieben:
21.08.2019, 13:04
Schau mal unter www.agrar-fischerei-zahlung.de.

Da kannst Du Deinen Schuldner eingeben und wenn dieser Zahlungen erhält, werden die angezeigt.
:thx für die Info, den Tipp hatte ich auch schon bereits bekommen. Ich habe auch bereits geschaut und weiß, dass er diverse Zahlungen erhält. Außerdem liegt mir ja auch der Bescheid der Landwirtschaftskammer vor. Nur bin ich mir nicht sicher, ob alles wirklich pfändbar ist, wie ich den Anspruch richtig begründe, wer mein konkreter - außer der Landwirtschaftskammer - Drittschuldner ist. Daher habe ich hier auf Erfahrungsberichte gehofft .
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#6

22.08.2019, 10:33

TH-NR hat geschrieben:
22.08.2019, 08:51
Kaffeeschubse hat geschrieben:
21.08.2019, 13:04
Schau mal unter www.agrar-fischerei-zahlung.de.

Da kannst Du Deinen Schuldner eingeben und wenn dieser Zahlungen erhält, werden die angezeigt.
:thx für die Info, den Tipp hatte ich auch schon bereits bekommen. Ich habe auch bereits geschaut und weiß, dass er diverse Zahlungen erhält. Außerdem liegt mir ja auch der Bescheid der Landwirtschaftskammer vor. Nur bin ich mir nicht sicher, ob alles wirklich pfändbar ist, wie ich den Anspruch richtig begründe, wer mein konkreter - außer der Landwirtschaftskammer - Drittschuldner ist. Daher habe ich hier auf Erfahrungsberichte gehofft .
Ich habe das auch noch nicht gemacht. Würde aber die Zahlungsstelle, die dort angegeben ist als Drittschuldner nehmen.
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#7

26.08.2019, 14:02

Also, wir haben dies jetzt einfach mal versucht. Ich habe den Anspruch unter G genommen und im weiteren Teil ausgeführt, daß dies EU Agrarsubventionen sind. Drittschuldner ist bei mir die Landwirtschaftskammer. Wir lassen uns überraschen.
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#8

09.10.2019, 12:44

So, Pfüb wurde erlassen und die Drittschuldnererklärung kam heute. Forderungen werden anerkannt. Allerdings nur, wenn der Schuldner weiter den Antrag auf Förderung stellt und dieser bewilligt wurde. Es liegt noch eine Vorpfändung vor, aber ich denke positiv.
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#9

10.10.2019, 13:01

:yeah
So, heute mit der Landwirtschaftskammer telefoniert. Wir bekommen unser Geld noch in diesem Jahr. :yeah :yeah :yeah
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#10

12.11.2020, 13:16

Kaffeeschubse hat geschrieben:
21.08.2019, 13:04
Schau mal unter www.agrar-fischerei-zahlung.de.

Da kannst Du Deinen Schuldner eingeben und wenn dieser Zahlungen erhält, werden die angezeigt.
Stimmt der Link noch? Wenn ich da raufklicke, komme ich nur zu einer Seite, die mich wieder an andere Seiten weiterleiten will. Ich finde da keine Suche. :ka
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