Gegenstandswert Drittschuldnerauskunft
Verfasst: 19.08.2019, 14:51
Ausnahmsweise steh ich mal bei Gegenstandswerten auf dem Schlauch. Dieser Thread hier(viewtopic.php?f=4&t=42732&hilit=gegenst ... t&start=10) beantwortet meine Frage leider auch nicht.
Wir sollen für eine Mandantin eine Drittschuldnerauskunft machen, d.h. sie soll eine Auskunft abgeben. Jetzt existiert bei ihr aber keine Forderung entsprechend dem PfÜB.
Was ich weiß: 1,3 Geschäftsgebühr (mit rechtl. Begründung) oder einfaches Schreiben (ohne rechtl. Begründung), Gegenstandswert entweder die gepfändete Forderung, oder die Forderung wegen der gepfändet wird, je nachdem, was geringer ist.
Die Forderung wegen der gepfändet wird beträgt 12.000€, die Forderung, die gepfändet werden soll, beträgt 0€ (existiert nicht).
Welchen Gegenstandswert setze ich an? Finde sowohl 0€, als auch 12.000€ nicht gerechtfertigt. 5.000€ wegen § 23 Abs. 5 RVG?
Edit: der PfÜB lautet auf "Vergütungsansprüche des Schuldners jeglicher Art, Honorare, Honoraranteile, Vorschüsse, Auslagenerstattungsansprüche u.ä. im Rahmen seiner Tätigkeit X"
- also m.E. zumindest keine zukünftigen Forderungen, sondern nur bereits entstandene Vergütungsansprüche.
Wir sollen für eine Mandantin eine Drittschuldnerauskunft machen, d.h. sie soll eine Auskunft abgeben. Jetzt existiert bei ihr aber keine Forderung entsprechend dem PfÜB.
Was ich weiß: 1,3 Geschäftsgebühr (mit rechtl. Begründung) oder einfaches Schreiben (ohne rechtl. Begründung), Gegenstandswert entweder die gepfändete Forderung, oder die Forderung wegen der gepfändet wird, je nachdem, was geringer ist.
Die Forderung wegen der gepfändet wird beträgt 12.000€, die Forderung, die gepfändet werden soll, beträgt 0€ (existiert nicht).
Welchen Gegenstandswert setze ich an? Finde sowohl 0€, als auch 12.000€ nicht gerechtfertigt. 5.000€ wegen § 23 Abs. 5 RVG?
Edit: der PfÜB lautet auf "Vergütungsansprüche des Schuldners jeglicher Art, Honorare, Honoraranteile, Vorschüsse, Auslagenerstattungsansprüche u.ä. im Rahmen seiner Tätigkeit X"
- also m.E. zumindest keine zukünftigen Forderungen, sondern nur bereits entstandene Vergütungsansprüche.