Hallo,
ich habe am Freitag einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, der bis Donnerstag an die Drittschuldnerin zugestellt sein muss. Laut Vollstreckungsabteilung beim Gericht wird das wohl nix. Schiebe ich jetzt einfach ein 2. Vorläufiges Zahlungsverbot hinterher oder wie geht das? Habe ich noch nie gemacht.
Danke für Eure Antworten.
Gruß, spatzn
2. Vorläufiges Zahlungsverbot
- Anahid
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Mal ne andere Frage....warum wird der PfÜB erst so spät beantragt? Normalerweise beantragt man den sofort, wenn man ein VZV rausschickt. Du kannst ein 2. VZV hinterherschicken; hat aber keine rangwahrende Wirkung mehr und die Kosten für die Zustellung dürften wohl auch nicht erstattungsfähig sein.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Das heißt nur, dass der Rang nicht gewahrt ist und Deine Pfändung damit erst greift, wenn der PfÜB zugestellt wird. Sollte dazwischen eine andere Pfändung zugestellt werden, dann geht die vor.
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