Pfüb-Erlass-welches Gericht ist zuständig?
Verfasst: 15.08.2019, 10:10
Hallo,
habe einen Kfb. gegen 2 Schuldner.
Mein vorläufiges Zahlungsverbot habe ich an das Gericht des 1. Schuldners gerichtet, beide wohnen in derselben Stadt. (fiktiv: Berlin)
Nunmehr ist aber aus dem 1. Schuldner eine GmbH geworden lt. HRA und diese hat ihren Sitz woanders als der 2. Schuldner.
Muss ich den Antrag auf Pfüb jetzt an das zuständige Gericht des 1. Schuldners stellen (jetzt fiktiv: Hamburg)? Oder erlässt das Gericht aus dem vorl. ZV den Pfüb (fiktiv: Berlin)?
Freue mich auf Eure Antworten.
Gruß
habe einen Kfb. gegen 2 Schuldner.
Mein vorläufiges Zahlungsverbot habe ich an das Gericht des 1. Schuldners gerichtet, beide wohnen in derselben Stadt. (fiktiv: Berlin)
Nunmehr ist aber aus dem 1. Schuldner eine GmbH geworden lt. HRA und diese hat ihren Sitz woanders als der 2. Schuldner.
Muss ich den Antrag auf Pfüb jetzt an das zuständige Gericht des 1. Schuldners stellen (jetzt fiktiv: Hamburg)? Oder erlässt das Gericht aus dem vorl. ZV den Pfüb (fiktiv: Berlin)?
Freue mich auf Eure Antworten.
Gruß