Pfüb-Erlass-welches Gericht ist zuständig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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spatzn
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#1

15.08.2019, 10:10

Hallo,

habe einen Kfb. gegen 2 Schuldner.

Mein vorläufiges Zahlungsverbot habe ich an das Gericht des 1. Schuldners gerichtet, beide wohnen in derselben Stadt. (fiktiv: Berlin)

Nunmehr ist aber aus dem 1. Schuldner eine GmbH geworden lt. HRA und diese hat ihren Sitz woanders als der 2. Schuldner.

Muss ich den Antrag auf Pfüb jetzt an das zuständige Gericht des 1. Schuldners stellen (jetzt fiktiv: Hamburg)? Oder erlässt das Gericht aus dem vorl. ZV den Pfüb (fiktiv: Berlin)?

Freue mich auf Eure Antworten.

Gruß
Manuel
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#2

15.08.2019, 10:42

Meiner bescheidenen Meinung nach musst Du zwei Pfübs machen und zwar bei den jeweils für die Schuldnerin zu 1) und 2) zuständigen Amtsgerichten.
Das muss dann zackzack gehen mit dem Erlass der Pfübs, damit die Zustellfristen eingehalten werden. Ich würde das sowohl auf dem Antrag vermerken als auch ein paar Tage später anrufen.
spatzn
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#3

15.08.2019, 11:02

Ja, hab ich mir auch schon gedacht. Das wird aber nix mehr. Habe auch nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Kfb. Der Pfüb muss bis 22.8. zugestellt sein. Habe ihn jetzt einfach beim neuen zuständigen AG des Schuldners 1 erst mal beantragt. Das ist die Firma mit der neuen Adresse und der Umfirmierung. Habe noch eine neue Bank mit einem vorläufigen Zahlungsverbot versorgt. Brauche also eh schnellstens den zugestellten Pfüb zurück, um dann einen neuen dort zu beantragen. Ja, so ist das, wenn man Jahresurlaub hat...

Mir ging es erstmal nur darum, ob ich das zuständige Gericht vom vorläufigen Zahlungsverbot nehmen muss oder jetzt das neue zuständige Gericht für den Pfüb, da die Firma ja verzogen ist. HRA hab ich ja beigefügt.

Danke.
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